Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 101

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arbeitet mit diesen Mitteln – beziehungsweise das schwarze Schaf innerhalb der Exekutive gestellt und verurteilt werden kann, damit diese zerstörerische Kritik an der Exekutive und an den Kollegen in der Beamtenschaft endlich aufhört!

Ich fordere aber auch die zuständigen Herren im Justiz- und im Innenministerium auf, gegen Herrn Dr. Haider bei festgestelltem Fehlverhalten Anzeige wegen Beweisunterdrückung beziehungsweise wegen Verdachtes der Anstiftung oder Verleitung zum Amtsmißbrauch als Bestimmungstäter zu erstatten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kone#ny. – Bitte.

15.49

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! – Meine Damen und Herren von der FPÖ! Sie werden schon noch jaulen, aber Sie müssen nicht gleich damit anfangen.

Österreich hat mit seinen Nachbarstaaten und darüber hinaus mit einigen anderen Staaten Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Dabei wurde das Abkommen mit Ungarn mit einer Sonderregelung versehen, die immer wieder zu Auslegungsschwierigkeiten und in der Folge zu Problemen bei der Rückführung illegaler Grenzgänger geführt hat. Es ist nun nach intensiven Verhandlungen gelungen, diese Bestimmungen klarer zu fassen, was Gegenstand dieses Übereinkommens ist.

Die gute Zusammenarbeit mit Ungarn, die es in dieser Frage gibt, ist für uns und für die österreichische Exekutive ein wesentlicher Bestandteil bei der Erfüllung des Schengen-Abkommens.

In diesem Zusammenhang – Stichwort "Schengen" – möchte ich mich aber, wie schon mein Vorredner, auch einem sensiblen Thema zuwenden, das in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurde, nämlich dem Umgang mit den bei der Verbrechensaufklärung und Verbrechensverhütung anfallenden personenbezogenen Daten.

Darauf hinzuweisen, daß es sich dabei um besonders wichtige, besonders sensible Daten handelt, die aus guten Gründen unter dem Monopol der Sicherheitsbehörden bleiben müssen, ist so gut wie überflüssig. Es ist keine Frage, daß das Eindringen eines, in diesem Fall offensichtlich bestochenen Beamten in den Computer von Europol ein Alarmzeichen ist, das es erfordert, in dieser Institution wie in jeder anderen mit solchen Daten befaßten Institution alle Sicherungsmöglichkeiten nochmals zu überprüfen, um sicherzustellen, daß es auch dem Übelwollenden zumindest nicht zu leicht gemacht wird, Daten in einer mißbräuchlichen Weise zu verwenden.

Aber es ist natürlich auch auf die aktuelle Frage einzugehen, was denn davon zu halten ist, wenn solche Daten ganz offensichtlich weitergegeben werden und wenn sich ein österreichischer Politiker damit brüstet, sie zu besitzen, sie beschaffen zu können, und dies nicht als Beweis seines eigenen Fehlverhaltens, sondern als Beweis für eine angebliche Unfähigkeit des Sicherheitssystems darstellt. Hier haben wir es mit einer Umkehrung der Realität zu tun, die eigentlich nur aus einem Denken stammen kann, dem die Rechtsstaatlichkeit völlig fremd ist.

Wenn ich dieser Argumentation folge, dann wäre jeder Banküberfall ein wirkungsvoller Beweis dafür, daß die Sicherungseinrichtungen in den Bankfilialen nicht ausreichen. Wenn ich der Argumentation folge – das hat er wörtlich so gesagt –, daß er sich alle Daten beschaffen kann, dann haben wir es hier offenbar – ich weiß, das ist nicht der korrekte Ausdruck im kriminologischen Sinn – mit einer eigenartigen "Beschaffungskriminalität" zu tun. Denn so kann es ja nicht sein, daß geschützte Daten, die nur unter Mißbrauch beschafft werden können, zum politischen Kleingeld gemacht werden! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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