Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 113

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 über ein Bundesgesetz betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland, das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 1992, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Auslandseinsatzgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Ärztegesetz 1984, die Verordnung betreffend Regelung der Ausbildung zum Zahnarzt, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Medizinproduktegesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Suchtmittelgesetz, das Tierärztegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Richterdienstgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Wählerevidenzgesetz 1973, die Exekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz, das Militärstrafgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer – GAFB) (915 und 1037/NR sowie 5611/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 16. Punkt der Tagesordnung: Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ich berichte über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer – GAFB.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates hat die Öffnung des Bundesheeres für militärische Dienstleistungen von Soldatinnen auf ausschließlich freiwilliger Basis zum Ziel. Der Beschluß beinhaltet folgende Schwerpunkte:


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