Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 114

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Normierung der freiwilligen Zugangsmöglichkeit zum Bundesheer für Frauen im Bundes-Verfassungsgesetz

Schaffung eines "Ausbildungsdienstes" für Frauen im Bundesheer als Ausbildungsverhältnis sui generis in Form einer eigenständigen, zwölfmonatigen Wehrdienstleistung zur Vorbereitung auf eine Übernahme als Berufssoldatin bei jederzeitiger Austrittsmöglichkeit

Normierung gleicher Rechte und Pflichten in diesem Ausbildungsverhältnis wie für Wehrpflichtige

volle soziale Absicherung der Frauen im Ausbildungsverhältnis, insbesondere auch im Falle der Mutterschaft

bei positiver Absolvierung aller Ausbildungsschritte in diesem Ausbildungsverhältnis uneingeschränkte Aufnahmemöglichkeit in den Bundesdienst als Berufssoldatin

Schaffung einer Nachhollaufbahn für weibliche Zivilbedienstete im Bundesministerium für Landesverteidigung zur erleichterten Übernahme als Berufssoldatin

Umsetzung diverser Modifikationen und Klarstellungen im Wehrgesetz 1990.

Da die im vorliegenden Beschluß enthaltenen Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung nicht einschränken, bedürfen diese nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG.

Des weiteren enthält der vorliegenden Beschluß in dessen Artikel 24 eine Grundsatzbestimmung. Da für die Erlassung von Ausführungsgesetzen durch die Länder eine Frist von sechs Monaten vorgesehen ist, bedarf es hiezu ebenfalls keiner Zustimmung durch den Bundesrat gemäß Artikel 15 Abs. 6 B-VG.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch.

16.52

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Frauenausbildungsverhältnisgesetz, das, wie der Berichterstatter ausführte, im wesentlichen zum Inhalt hat, daß in Zukunft Frauen den Dienst beim Bundesheer absolvieren können. Es gibt darin auch neue Regelungen für Militärpiloten und Zeitsoldaten.

Daß Frauen beim Bundesheer Dienst machen können, wird von uns grundsätzlich positiv beurteilt. Das österreichische Bundesheer erreicht dadurch einen normalen Standard einer westlichen Armee. Herr Bundesminister! Ich habe gedacht, daß diese Maßnahme ein Fortschritt für das österreichische Bundesheer und für die Sache der Landesverteidigung als solche sein wird. Ich war mir aber immer im klaren darüber, daß es nur dann ein Fortschritt sein wird, wenn wir die ganze Sache klug und auch mit Fingerspitzengefühl über die Bühne bringen. Daran mangelt es aber bei dieser Gesetzesvorlage, die Sie hier heute beschließen wollen.

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die Frauen sollten nach unserer Meinung dieselben Rechte und Pflichten haben, wenn sie den Dienst in der Armee antreten, und das gerade ist durch diese Gesetzesvorlage nicht der Fall. Es werden in diesem Gesetz heute einige Ungleichheiten und auch Ungerechtigkeiten festgeschrieben, die mit dem grundsätzlichen Dienst von Frauen in der Armee nichts zu tun haben.


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