Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 117

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ermöglichen. Ich glaube, daß die Gleichberechtigung von Mann und Frau überall garantiert sein muß – so auch im Bereich des Heeres.

Wenn wir uns die letzten Jahrzehnte in Europa, aber auch außerhalb Europas vergegenwärtigen, so müssen wir sagen, daß eine ganz große Anzahl von Staaten den freiwilligen Zugang von Frauen in die Armee ermöglicht hat. Alle EU-Staaten haben das im Moment ermöglicht, ebenso alle NATO-Staaten. (Bundesrätin Crepaz: Deutschland nicht!) Man hat einen Zugang. Wir müssen auch in die östlichen Nachbarländer sehen, und zwar nach Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Ungarn und in die Slowakei. Dort sind ebenfalls Frauen beim Militär, aber auch in der Schweiz, was sicherlich sehr schön ist. Bei der israelischen Armee haben die Frauen einen sehr guten Ruf. Wenn wir in der Geschichte zurückblicken, müssen wir auch sagen, daß gerade im Zweiten Weltkrieg die Leistungen der russischen Frauenregimenter sehr bekannt waren.

Mit diesem Gesetzentwurf stehen für die Frauen alle jene militärische Laufbahnen offen, die sie selbst anstreben. Der Grundsatz der Freiwilligkeit wurde konsequent eingehalten. Die Zivilbediensteten im Bundesministerium werden die Möglichkeit haben, eine militärische Laufbahn einzuschlagen. Es wurde bereits erwähnt, daß das für den Milizbereich im Moment nicht der Fall ist. Das ist etwas, was ich bedauere, aber ich hoffe, daß es sich auch in dieser Richtung positiv entwickeln wird.

Ich habe schon einmal gesagt, daß es in allen NATO-Staaten den freien Zutritt der Frauen zur Armee gibt. Ich habe auch das letzte Mal gesagt – das war immer meine Überzeugung –, ich bin für den Vollbeitritt Österreichs zur NATO. Ich bin auch für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht für Männer. Das gilt aber nicht für die Frauen.

Als Steirer muß ich sagen, ich bin sehr glücklich, daß ab Anfang April in der Kaserne Straß – das ist im Süden der Steiermark – zum ersten Mal Frauen ausgebildet werden. Es haben sich einige hundert Interessierte bereits bei den militärischen Dienststellen gemeldet. Soviel ich gehört habe, waren es vor wenigen Tagen 433. Das ist etwas Wesentliches. Wir freuen uns darüber, weil es – ich habe es eingangs schon gesagt – eine Stärkung der Landesverteidigung bedeutet. Wir brauchen eine starke Schlagkraft, und ich darf dem Herrn Minister sehr herzlich dafür danken, daß dies möglich geworden ist.

Diesem Gesetzentwurf wird, wie ich glaube, weit über die Grenzen auch meiner Partei hinaus zugestimmt werden. Das heißt, wir stimmen dem selbstverständlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.06

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Helga Markowitsch. – Bitte.

17.06

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Koalitionsabkommen vom März 1996 haben die Regierungsparteien vereinbart, Frauen gleichen Chancen für Berufskarrieren beim österreichischen Bundesheer zu eröffnen. Der Ministerrat verabschiedete daher am 4. November 1997 die Regierungsvorlage eines sogenannten Frauenausbildungsverhältnisgesetzes sowie eine Novelle der allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer. Dem vorangegangen war ein gemeinsamer Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und der Bundesministerin für Frauenangelegenheit und Verbraucherschutz betreffend Schaffung von gleichberechtigten Möglichkeiten von Berufskarrieren beim österreichischen Bundesheer für Frauen.

In diesem Bericht sind im wesentlichen die Grundzüge für die dann im Ministerrat festgelegte Öffnung des Bundesheeres für Frauen enthalten. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Änderungen und Ergänzungen im Bundesrecht, sowohl auf Verfassungs- als auch auf einfachgesetzlicher Ebene, wurden gemeinsam in einer Sammelnovelle unter dem Kurztitel "Frauenausbildungsverhältnisgesetz" zusammengefaßt.

Mit diesem heute zu beschließenden Gesetz können Frauen ab 1998 zum Bundesheer. Die Betonung liegt auf können – das hat auch schon Herr Bundesrat Liechtenstein angeführt –, weil


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