Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 118

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hier das Prinzip der absoluten Freiwilligkeit gilt. Aus diesem Grunde kommt für mich auch kein Milizdienst für Frauen in Frage. Ich kann mich daher dem Bedauern des Herrn Bundesrates nicht anschließen.

Jene Frauen, die gerne eine militärische Ausbildung beim Bundesheer absolvieren und eine Laufbahn als Berufssoldatin einschlagen wollen, steht diese Möglichkeit ab 1. Jänner 1998 offen. Die ersten Freiwilligen werden bereits per April 1998 ihre Einberufungsbefehle erhalten.

Aufgrund einer eigenen Bestimmung im Bundesverfassungsgesetz wird das Heer einen Ausbildungsdienst schaffen, in dem sich Frauen freiwillig und mit dem jederzeit einlösbaren Recht, auszutreten, auf eine Karriere als Soldatin vorbereiten können. Die Absolventinnen werden nach einer zwölfmonatigen Ausbildung als Soldatinnen in den Bundesdienst aufgenommen werden. Ihnen werden sämtliche militärische Laufbahnen und Verwendungsprofile offenstehen. Es sollte auch sichergestellt werden, daß nur so viele Frauen ausgebildet werden, wie im Anschluß an das Ausbildungsverhältnis freie Stellen für eine Übernahme zur Verfügung stehen. Auch wird mit diesem Gesetz der Gruppe von Frauen, die bereits im Bereich der Landesverteidigung arbeiten, die Möglichkeit gegeben, beim Bundesheer Karriere zu machen. Das ist ein verständliches Anliegen und wird ihnen nun ermöglicht. Für weiblichen Zivilbedienstete wird eine Nachhollaufbahn für den erleichterten Zugang zum Soldatenberuf geschaffen.

Wichtig für uns Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist es auch, die Frauen, die diese Laufbahn ergreifen wollen, so abzusichern, daß sie möglichst gute rechtliche und praktische Voraussetzungen haben. Wir wissen aus Erfahrung in anderen Ländern, daß Frauen der Dienst in der Armee oft sehr schwer gemacht wird. Die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten hat daher mit dem Bundesminister für Landesverteidigung sehr lange und ausführliche Verhandlungen geführt. Der Verteidigungsminister ist schließlich in vielen Punkten der Argumentation der Frauenministerin gefolgt.

Das Ausbildungsverhältnis bietet soziale Absicherung, insbesondere auch im Falle der Mutterschaft. Für Militärdienst versehende Frauen besteht auch dann Mutterschutz, wenn vorher kein Dienstverhältnis bestanden hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, nicht jedoch dem Entschließungsantrag. Ich hoffe, daß durch diesen Gesetzentwurf jene Frauen, die eine Laufbahn beim Bundesheer einschlagen wollen, auch tatsächlich zum Zug kommen, daß ihre Vorstellungen, Wünsche und Hoffnungen erfüllt werden. Uns allen aber wünsche ich, daß es niemals wieder notwendig sein wird, österreichische Staatsbürger, egal ob Frau oder Mann, in einen Krieg gegen andere Menschen zu schicken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.11

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Werner Fasslabend. Ich erteile es ihm.

17.11

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte, nachdem sich die ersten drei Redner der jeweiligen Fraktionen zu Wort gemeldet haben, eine kurze Erklärung abgeben, und zwar in zweierlei Richtung.

Erstens: zum Gesetz, das es Frauen in Zukunft ermöglicht, freiwillig Dienst beim österreichischen Heer abzuleisten. Ich halte das tatsächlich für ein Ereignis, das weit über den Rahmen des Bundesheeres hinausgeht. Ich habe auch bei meinen Ausführungen im Ausschuß und im Nationalrat darauf hingewiesen, daß es genau 100 Jahre her ist, daß die erste Frau in Österreich zum Doktor der Medizin promoviert wurde und daß sie damals, obwohl sie bereits den Doktortitel der Zürcher Universität erworben hatte, alle Prüfungen noch einmal ablegen mußte, weil man es ihr schwermachen wollte beziehungsweise ihr nicht zugetraut wurde, daß eine Frau eine derartige Funktion tatsächlich einnehmen könnte.

Ich sage folgendes hier noch einmal: All das, was ich im Zuge der Diskussionen zum Thema Frauen zum Heer erlebt habe, hat mich sehr an früher geführte Diskussionen erinnert. In Wirk


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