Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 16

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Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Verehrte Frau Bundesrätin! Zum einen darf ich Ihnen schon sagen, daß, so erfreulich die Befassung der sozialdemokratischen Fraktion mit dem Thema Familie, Familiensteuerreform bei deren Klubklausur auch ist, hier schon auch angemerkt werden soll, daß seitens der christdemokratischen Fraktion, der ÖVP, die Vorschläge vor Jahresfrist, nämlich bei unserem Dreikönigstreffen in Goldegg im Jänner 1997, gefaßt worden sind.

Aber sei’s drum! Die Vorschläge liegen jetzt auf Tisch. (Bundesrätin Crepaz: Vor dem Urteil war das aber!) Wir haben uns schon vor dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes damit beschäftigt, sehr verehrte Frau Bundesrätin (Beifall bei der ÖVP), allerdings nach dem Unterbrechungsbeschluß vom Juni 1996, weil wir aus diesem Unterbrechungsbeschluß herausgelesen haben, daß es mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit zu einer Aufhebung der entsprechenden Steuerparagraphen kommen wird. Wir haben also vorgebaut und zu einem recht frühen Zeitraum schon unsere Position erarbeitet. Aber darum geht es nicht, sondern die Frage der Frau Bundesrätin ging in Richtung Finanzierung, FLAF und Überschüsse.

Aus meiner Sicht und entsprechend den uns vorliegenden Zahlen – das hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung ab, und da spielen geringste Abweichungen bereits eine relativ große Rolle – wird der FLAF nach Rückzahlung der Schulden im Jahr 1999 einen Überschuß von 2,8 Milliarden, im Jahr 2000 dann von 8,7 Milliarden Schilling haben. Das kann sich allerdings durchaus um einige hundert Millionen Schilling nach oben, aber theoretisch auch nach unten verändern.

Der FLAF ist keine Sparbüchse von mir persönlich – ganz im Gegenteil –, er soll auch keine Sparbüchse für irgend jemand anderen sein, sondern jeder Schilling des FLAF soll für Österreichs Familien ausgegeben werden – und das so schnell wie möglich. Die Familien brauchen es! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe daher schon vor einigen Wochen der Öffentlichkeit gesagt, daß die Familienbeihilfe, die zentrale Säule der Familientransferleistungen in Österreich, seit 1990 nicht mehr erhöht worden ist oder, besser gesagt, sie ist einmal um 100 S erhöht worden und mußte im Zuge des Sparpaketes leider Gottes wieder um 100 S gekürzt werden.

Das, was dringend not tut, sehr verehrte Frau Bundesrätin, ist daher ein Nachziehen der Erhöhung der Familienbeihilfe. Andere irgendwie vergleichbare Leistungen sind gegenüber 1990 valorisiert worden: das Karenzgeld um knapp 20 Prozent, die Ausgleichszulagenrichtsätze – also die Mindestpension, wenn Sie so wollen – um über 40 Prozent. Der Verbraucherpreisindex ist im gegenständlichen Zeitraum um gut 20 Prozent gestiegen. Es gibt sehr gute Gründe, die Familienbeihilfe zu erhöhen.

So gesehen freue ich mich über den Beschluß der sozialdemokratischen Klubklausur, die Familienbeihilfe ebenfalls erhöhen zu wollen. Dafür stehe ich zur Verfügung, bloß kann das alleine nicht die Familiensteuerreform ausmachen. Es gibt viele Experten, die meinen – auch ein heutiger Kommentar in einer großen österreichischen Tageszeitung sagt das wiederum –, allein die Erhöhung der Familienbeihilfe wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nicht verfassungskonform. Wir müssen uns daher mehr als nur das überlegen.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen nunmehr zur 4. Anfrage, 847/M-BR/98, gestellt von Herrn Bundesrat Johann Grillenberger. – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet:


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