Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 43

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Welche Staaten lagern Nuklearwaffen, Kernwaffen, ohne selbst mit K-Waffen Versuche gemacht zu haben? – Wir Österreicher werden kaum in diese Gefahr geraten beziehungsweise diese Absicht haben – so wie ich unsere human eingestellte politische Führung des Landes, aber auch die der Opposition kenne –, Versuche mit K-Waffen durchführen zu wollen. Aber es gibt Staaten, die solche Waffen lagern, ohne selbst entsprechende Versuche gemacht zu haben, zum Beispiel Israel, Pakistan, Indien und vielleicht auch der eine oder andere ehemalige Ostblockstaat. Welcher von diesen Staaten wird offen zugeben, daß er eine solche Waffe besitzt? – Das ist ein Teil des politischen Spiels und der politischen Auseinandersetzung. Wir wissen von Staaten, die diese Waffen haben, diese selbst erzeugen und selbst ausprobiert haben.

Der vorliegende Vertrag ist von Staaten unterzeichnet beziehungsweise ratifiziert worden, welche niemals die politische Konzeption haben, einen anderen Staat anzugreifen, deren Art und Weise des Nach-außen-Wirkens vielmehr besonders völkerverbindend ist. Ich sehe daher diesen Vertrag nur als einen ersten Schritt. Viel wichtiger ist, daß die Waffenbesitzer abschwören.

Die Weltgemeinschaft rüstet jetzt den Irak – zu Recht – ab und will damit fortsetzen. Wir haben heute vormittag schon darüber gesprochen und davon gehört, daß das in vielen Staaten geschehen sollte, gerade im Nahen Osten, aber auch in Afrika, denn dorthin gehen viel Entwicklungsgelder, die auch von uns stammen, und es geht nicht an, daß diese Gelder in Waffen umgesetzt werden und die Leute sich gegenseitig umbringen, anstatt daß das Geld zum Wohle der Bevölkerung eingesetzt wird.

199 Staaten haben diesen Vertrag unterzeichnet, aber nur neun haben ihn bisher ratifiziert, und es mag nicht uninteressant sein, jetzt diese neun Staaten zu nennen, die – wie ich vorher schon gesagt habe – eine völkerverbindende außenpolitische Konzeption haben. Es sind dies Japan, Peru, Tschechien, die Slowakei, Fidschi, Mikronesien, die Mongolei, Katar und Usbekistan. Sie erkennen aus dieser Nennung der Staaten, daß dies Staaten sind, die weder die wirtschaftliche – wobei das auf Japan nicht zutrifft – , aber auf keinen Fall die politische Absicht haben, solche Waffen zu erzeugen, zu testen, geschweige denn einzusetzen.

44 Staaten müssen diese Konvention ratifizieren, um ihr Gültigkeit zu verleihen, und diese 44 Staaten werden wahrscheinlich zusammenkommen. Wir werden mit diesem Abkommen eine hervorragende Deklaration haben, aber ob diese etwas am Waffenbesitz derjenigen Staaten, die sie haben und erzeugen können, ändert, wage ich zu bezweifeln. Ziel muß es sein, ein umfassendes Verbot von Kernwaffen zu erreichen, eine nukleare Abrüstung dort zu erreichen, wo nukleare Aufrüstung besteht, und eine Verbreitung zu verhindern. Ein Weg dazu ist das Verbot von K-Waffenversuchen, das Sie hier heute beschließen wollen. 1963 wurde bereits das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser unterzeichnet, und wir meinen, daß auch dieses Abkommen zum Schutz der Umwelt beitragen kann. Wir hoffen sehr, daß es dazu beitragen wird! Je weniger versucht wird, desto weniger können die Waffen dann  – hoffentlich!  benützt werden!

Meine Damen und Herren! Alles Positive dieser Absicht verliert aber an Wert, wenn innerösterreichische verfassungsgemäße Formerfordernisse nicht eingehalten werden. Artikel VII Abs. 8 lit. d und e sollen in Verfassungsrang erhoben werden. Es handelt sich bei diesen um Verschweigungsfristen der Vertragsstaaten bei Widerspruchshandlungen durch die Konferenz. Damit entfällt die Pflicht, diesbezüglich den Nationalrat und den Bundesrat wiederum zu befassen. Gemäß Artikel 50 Bundes-Verfassungsgesetz muß eine Modifikation der Anhänge, die integrierende Bestandteile des Abkommens sind, die Befassung des Nationalrates und des Bundesrates nach sich ziehen. Diese sind auch ausdrücklich als verfassungsändernd zu bezeichnen, was bei dieser Konvention aber nicht der Fall ist.

Ich wiederhole daher noch einmal: Wir wenden uns nicht gegen den Inhalt dieser hervorragenden Absichtserklärung zur internationalen Abrüstung, sondern gegen die Art und Weise, wie wir das innerstaatlich umsetzen wollen. Ein Vorgehen in dieser Form ist des österreichi


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite