Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 53

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2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 22. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (930 und 1046/NR sowie 5628/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Vindl übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Mit der Inkraftsetzung der Schengener Übereinkommen für Österreich muß auch jener Tarifsatz des Konsulargebührengesetzes geändert werden, der die Höhe der Gebühren für die Erteilung von Sichtvermerken regelt. Die Novellierung des Konsulargebührengesetzes gehört daher zu dem Paket von gesetzlichen Maßnahmen, mit denen die Schengener Übereinkommen für den österreichischen Rechtsbereich umgesetzt werden. Bei der Neufassung des Konsulargebührengesetzes sind die entsprechenden neuen Bestimmungen des neuen Fremdengesetzes, vor allem über die Kategorisierung der verschiedenen Arten von Sichtvermerken, zu berücksichtigen.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gudenus. – Bitte.

11.56

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Konsulargebührengesetzes gehört zu einem Paket von gesetzlichen Maßnahmen, mit denen die Schengener Übereinkommen für den österreichischen Rechtsbereich umgesetzt werden. Meine eher theoretische Frage geht dahin: Was wäre, wenn das österreichische Parlament dieser Regierungsvorlage nicht zugestimmt hätte? Was würde passieren, wenn sich Österreich souverän verhalten und sagen würde: Dem stimmen wir nicht zu!?

Ist die Zustimmung erforderlich, weil wir Mitglied der EU sind? – Dann wäre es eigentlich kaum mehr notwendig, daß wir hier darüber sprechen und so tun, als ob wir darüber entscheiden könnten, zuzustimmen oder nicht zuzustimmen. Ist diese Vorlage den Schengener Abkommen gemäß jedoch nicht erforderlich, dann bräuchten wir dieses Procedere nicht. Ich frage mich also, weshalb wir uns in einem weiteren Schengen-abhängigen und EU-abhängigen Vorgang zu einer Zustimmung bequemen – zumindest was die Vertreter der Regierungsparteien betrifft –, wenn wir wissen, daß wir eigentlich gar keine Chance haben, nicht zuzustimmen.

Dieses Gesetzesvorhaben stellt auch im übertragenen Sinne den österreichischen Bürger schlechter als den nach Österreich oder in die EU einreisenden Bürger. Ich sage "im übertragenen Sinne", denn für österreichische Bürger werden innerhalb Österreichs ständig Gebühren und Abgaben erhöht. Wir sind diejenigen, die den Einnahmenausfall durch die Verbilligung der Gebühren für Ausländer auffangen müssen – wir hier, aber auch unsere Staatsbürger. Es ist einfach nicht einsichtig, daß wir hier zum Vorteil der Ausländer, und zwar sogar nicht nur jener innerhalb der EU, sondern auch jener außerhalb der EU, aber zum Nachteil der österreichischen Staatsbürger ein Gesetz beschließen.

Was die Ausländer anlangt, ist die Interessenlage weiterer EU-Staaten in bezug auf Einreisende natürlich oftmals eine andere als jene, die Österreich haben muß. Sie ist daher unterschiedlich. Ich frage mich, wieso Österreich dazu kommt, eine durchaus vernünftige Regelung, die in bezug auf Sichtvermerke vorhanden ist, aufheben zu müssen, sodaß jemand, der in einen x-beliebigen


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