Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 82

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiertransportgesetz-Luft geändert wird (739 und 961/NR sowie 5636/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 betreffend ein Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Eisenbahn (Tiertransportgesetz-Eisenbahn – TGEisb) (946 und 963/NR sowie 5637/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies: ein Bundesgesetz, mit dem das Tiertransportgesetz-Luft geändert wird und

ein Bundesgesetz über den Transport von Tieren auf der Eisenbahn.

Die Berichterstattung über die Punkte 10 und 11 hat Frau Bundesrätin Crepaz übernommen. – Bitte.

Berichterstatterin Irene Crepaz: Aufgrund eines Redaktionsversehens ist in den Ausschußberatungen des Nationalrates über die Stammfassung des Tiertransportgesetzes-Luft am 7. Feber 1996 im § 18 Abs. 1, 3 und 4 anstelle des in der Regierungsvorlage enthaltenen Begriffes "Zollorgane" der Begriff "Organe der Grenzkontrolle" gesetzt worden. Da unter dem Begriff "Organe der Grenzkontrolle" die Überwachung von Bewegungen eines Menschen über die Bundesgrenze gemeint ist, muß der ursprünglich vorgesehene Begriff "Zollorgane" wieder aufgenommen werden.

Mit diesem Beschluß des Nationalrates soll eine effektive Kontrolle der Tiertransporte auf dem Luftweg von, nach und durch Österreich gewährleistet werden.

Ein von den Bundesräten Peter Rieser und Erich Farthofer eingebrachter Entschließungsantrag, womit der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr aufgefordert wird, den gemäß Entschließung des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 diesem vorzulegenden Bericht über die Entwicklung des Tiertransportwesens auch dem Bundesrat vorzulegen, wurde mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Feber 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. keinen Einspruch zu erheben und

2. die dem schriftlichen Bericht beigedruckte Entschließung anzunehmen.

Der Text der Entschließung lautet:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, den gemäß Entschließung des Nationalrates vom 21. Jänner 1998 diesem vorzulegenden Bericht über die Entwicklung des Tiertransportwesens auch dem Bundesrat vorzulegen."

Der zweite Bericht: Mit dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates soll die gesetzliche Verankerung erreicht werden. Er enthält Bestimmungen über:


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