Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 84

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In Niederösterreich steigt die Zahl jener Fälle, in denen Tierhalter, die aus landwirtschaftsfremden Berufen kommen, Tierhaltung auf Liegenschaften betreiben, die sie selbst nicht oder vielleicht auch nur zeitweise bewohnen. Wenn es dann auf einem solchen nicht bewohnten Einzelhof zu einer Brandkatastrophe kommt – das war erst vor kurzem im Semmeringgebiet der Fall –, dann ist rasche Hilfe für die Tiere einfach nicht möglich. 40 Schafe sind in diesem Fall elend in den Flammen umgekommen.

Ich denke, daß wir – um wieder auf die Frage: Tierschutzregelung auf Bundes- oder auf Landesebene? zurückzukommen – auf Landesebene durchaus darüber nachdenken, die entsprechenden Schlüsse ziehen und das nicht auf die Bundesebene verlagern sollten.

Auf Landesebene könnten wir konkret in Richtung tierfreundlicherer Stallformen denken, beispielsweise an Laufställe mit freiem Auslauf, wodurch die Möglichkeit bestünde, daß die Tiere, auch wenn niemand auf diesem Gehöft anwesend ist, den Flammen entkommen können.

Ein wichtiges Anliegen möchte ich hier auch noch einbringen: Es gibt ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 1996, das besagt, daß ein Frächter nicht bestraft werden kann, wenn er nach dem Grenzübertritt nach Österreich sozusagen neu mit dem Zählen der Kilometer beginnt, auch wenn er vorher beispielsweise schon mehr als 1 000 Kilometer weit – im konkreten Fall waren es mehr als 1 000 Kilometer – die Tiere transportiert hat.

Ich möchte daher an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, die Sie heute in Vertretung des Herrn Verkehrsministers Einem hier sind, das Ersuchen richten, darauf hinzuwirken, daß diese tierunfreundliche Bestimmung möglichst rasch korrigiert wird.

In diesem Sinne wird meine Fraktion selbstverständlich die Zustimmung zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Pfeifer. )

14.10

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Farthofer. – Bitte.

14.10

Bundesrat Erich Farthofer (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Grasberger! Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich verstehe sie deshalb nicht, weil bekannt ist, daß der Niederösterreichische Landtag beziehungsweise die Niederösterreichische Landesregierung bereits ein wirklich vorbildliches Tierschutzgesetz, das Vorbild für ganz Österreich sein sollte, beschlossen hat. Ich darf die Schwerpunkte in Erinnerung rufen und aus der Sicht Niederösterreichs fordern, diese auch auf Bundesebene umzusetzen.

Schwerpunkte des Bundestierschutzgesetzes sollten unter anderem ein strenger Strafkatalog für den Tatbestand der Tierquälerei, Verbote von Pferdedoping und ein modernes Schutzsystem mit Tierschutzsiegeln für Tiere in landwirtschaftlicher Haltung sein. Mit einem Bundestierschutzgesetz müßte auch die entsprechende Mitfinanzierung des Bundes gesichert werden. Weiters müßte eine bundeseinheitliche Regelung auch eine österreichweit gültige Begriffsdefinition enthalten, die zwischen der Haltung von Heim-, Wildtieren und Nutztieren unterscheidet. Weiters seien Regelungen für Heimtiere, Wildtiere, Pelztiere und Sporttiere zu treffen.

Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Niederösterreich war hier wirklich beispielgebend. Das am 11. September 1996 beschlossene Tierschutzgesetz hat bereits vieles vorweggenommen, was auf Bundesebene einheitlich geregelt werden soll. In Niederösterreich gibt es noch keinen Verhaltenskodex, da muß man etwas tun, wie etwa bei der Wildtierhaltung. Und am 16. März 1997 wurde ein weiteres diesbezügliches Landesgesetz beschlossen.

Also noch einmal: Ich verstehe die Aufregung nicht. Es ist sehr viel geschehen, und es wäre wünschenswert, daß dies auch auf Bundesebene passiert.


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