Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 92

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derzeit auf der Suche nach Einstellplätzen, weil der Bezirkshauptmann befürchtet, falls er einmal vor der Tatsache stehen sollte, daß Hunderte Kälber auf den Lastwagen in der Hitze nahezu verkommen, daß er nicht in der Lage sei, sie auszuladen und zu versorgen.

Das Thema geht aber noch weiter, und meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen. Kollege Rieser hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Massentierhaltung in den EU-Ländern nicht nur die weiten Transportstrecken bedingt, sondern auch die Arbeitsplätze in unseren Regionen gefährdet. Eine artfremde Tierhaltung in den Massenagrarfabriken in Dänemark und Holland sind natürlich der Ursprung dieser Transporte. Es geht dabei darum, billiges Fleisch zu erzeugen und dann in jene Länder zu transportieren, wo die Tiere geschächtet werden müssen.

Ich meine, daß gerade dieses Gesetz EU-weit streng vollzogen werden sollte. Es wäre auch auf lange Sicht gesehen eine kleine Maßnahme in die Richtung, den Familienbetrieben in unserem Lande den Arbeitsplatz Bauernhof zu sichern. Und noch etwas ist wichtig und darf nicht übersehen werden: Es geht auch darum, daß die Menschen, die in diesen bäuerlichen Betrieben verbleiben können, den anderen den Arbeitsplatz nicht streitig zu machen brauchen, denn wenn der Landwirt zu Hause seine Beschäftigung und sein Auskommen hat, dann wird er den ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt nicht zusätzlich belasten.

Trotz der insgesamt sehr vagen Regelung werden die Freiheitlichen diesem Gesetz zustimmen, weil es, wie viele schon erwähnt haben, ein erster Schritt ist. Vollzugsmöglichkeiten gibt es in diesem Gesetz keine, das möchte ich noch einmal wiederholen. Länger als sechs Stunden fährt niemand durch Österreich. Das heißt, wenn der Transport an der Grenze ankommt und erst ab dort die Zeit gezählt wird, hat er vor Ablauf der sechs Stunden schon längst wieder das Land verlassen. Das heißt, dieses Papier ist zwar ziemlich wertlos, aber es ruft immerhin zur weiteren Behandlung dieser Materie auf. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

14.50

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Für das leider noch viel zu oft festzustellende menschliche Fehlverhalten im Umgang mit Tieren wird vielfach die Tatsache verantwortlich gemacht, daß gesetzliche Regelungen in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen und daher einer bundesgesetzlichen Regelung entzogen seien.

Daß wir heute das letzte von drei Bundesgesetzen zur Regelung des Tiertransportes behandeln, zeigt deutlich, daß diese Annahme keineswegs zutrifft. Der Tiertransport repräsentiert in diesem Zusammenhang nur einen kleinen Teil der vorhandenen Bundeszuständigkeiten. Denn es gibt erstens Regelungen betreffend die Tierquälerei im Strafgesetzbuch. Ferner obliegen Tierversuche und die Ausübung von Gewerben mit Tieren, insbesondere natürlich des Tierhandels, bundesgesetzlicher Regelung. Davon sind die Kennzeichnungsvorschriften im Tierhandel, das gesamte Veterinärwesen sowie der Waren- und Viehverkehr mit dem Ausland betroffen. All das sind Bereiche, in denen die Gesetzgebungszuständigkeit dem Bund zukommt.

Zu sagen, daß in diesem Bereich alles zum besten steht und der Bund im Gegensatz zu den Ländern seine Hausaufgaben sozusagen bereits erfüllt hätte, wäre angesichts der tatsächlichen Verhältnisse aber wohl übertrieben, ebenso wie es bei den Ländern teilweise übertrieben wäre, zu sagen, daß sie all ihre Hausaufgaben schon gemacht hätten!

Dazu kommt – das wird häufig übersehen – , daß das Hauptproblem häufig nicht in der fehlenden gesetzgeberischen Vorsorge liegt, sondern in den fehlenden Vollziehungsmöglichkeiten. Diese wiederum können weniger mit Kompetenzverschiebungen, sondern nur mit klaren, leicht handhabbaren Regelungen und ausreichenden personellen und sachlichen Ressourcen bereinigt werden.


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