Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 99

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daß es auch Dachfonds für Anleger gibt, welche Vermögen und Risiko quasi noch einfacher streuen wollen.

Bei Dachfonds ist es aber so, daß die Anleger oder Sparer eigentlich keinen Überblick mehr darüber haben, wo ihre Gelder veranlagt sind. Dabei ist die Verbindung zwischen demjenigen, der anlegt, und demjenigen, der darüber entscheidet, wo das Geld letztlich landet, im Grunde sehr weit hergeholt.

Den größten Vorteil von diesen Dachfonds hat aber – fast möchte ich fragen: Wie könnte es anders sein? – die Bank Austria. Sie kann durch dieses Gesetz jetzt ihre Fonds aus der Sparinvest-Gruppe, die seinerzeit gemeinsam mit der Sparkassengruppe gegründet wurde, herauslösen, und man fusioniert sich mit der ÖIG, der Fonds-Tochter der CA. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, um auch auf diesem Gebiet zur Marktbeherrschung zu kommen. Aber offensichtlich stört das hier niemanden. Ich wundere mich, daß es niemanden von der Volkspartei stört, daß die Marktbeherrschung nun auch in diesem Bereich voll Einzug hält.

Das ist aber nicht das einzige, das uns stört, meine Damen und Herren! Uns stört selbstverständlich auch die Ungleichbehandlung bei Spekulationsgewinnen und das Vertrösten auf die Steuerreform, uns stört insbesondere wieder das rückwirkende Inkrafttreten und letztlich auch, daß man immer noch zuwenig überlegt, wie man den Anleger schützen kann.

Ich glaube nicht, daß jemand hier im Bundesrat, der sich damit beschäftigt hat, von der Wirksamkeit der Verpflichtung ausgeht, daß ein Anlegerprofil zu erstellen ist und Informationen weiterzugeben sind, wie das im Wertpapieraufsichtsgesetz beschlossen ist, das seit 1. Juli 1997 gilt und dessen Bestimmungen jetzt mit 1. Jänner in Kraft getreten sind. Das heißt, wenn Sie als Sparer in ein Bankinstitut oder zu einem Anlageberater gehen, muß die Firma, die Ihr Geld entgegennimmt, Ihr Anlegerprofil aufnehmen und zu Papier bringen. Sie muß schriftlich festhalten, welche Vorstellungen Sie haben, welches Vermögen Sie besitzen und wie das Einkommen beschaffen ist. Vom Anleger soll dann bestätigt werden, daß er keinen Fehler macht, wenn er anders entscheidet, als ihm empfohlen worden ist. Das halte ich für wesentlich und für sehr gut, und wir Freiheitliche sind froh, daß diese Regelung in Österreich über die entsprechende Richtlinie der EU hinausgeht, denn die EU-Regelung ist ausschließlich auf Banken konzentriert, wohingegen in unserem Wertpapieranlagegesetz diese Vorschrift weit darüber hinaus für alle Anlegerfirmen statuiert ist. Das halte ich für gut.

Aber ich frage Sie: Wer kontrolliert das, wann wird das kontrolliert, und bei wem wird das kontrolliert? – Die Wertpapieraufsicht ist zwar zuständig, aber ich habe bisher von keiner einzigen Kontrolle auf diesem Gebiet gehört, nichts davon, daß man sich jemals von Banken oder Anlegerfirmen die Anlegerprofile, die erstellt worden sind, hätte vorlegen lassen, um zu sehen, ob das dort wirklich geschehen ist. Kontrolliert wird nur dann, wenn es irgendwo zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Aber der Normalfall müßte sein, daß dann, wenn ein Gesetz beschlossen wird – ich denke dabei an den Anleger –, auch festgelegt wird, in welcher Form Kontrollen durchgeführt werden.

Insbesondere bei Finanzgesetzen ist in dieser Hinsicht noch viel zu tun. Wir von der Freiheitlichen Partei möchten den Herrn Staatssekretär sowie auch die beiden Regierungsparteien einladen, in Hinkunft – vielleicht gleich von heute an – bei all diesen Gesetzwerdungen etwas mehr an die Betroffenen zu denken, an die wirklich von den Gesetzen Betroffenen und nicht so sehr an die Lobbys, die immer dahinterstehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.23

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer. Ich erteile es ihm.

15.23

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Erlauben Sie mir zwei Anmerkungen.


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