dische Kapitalanlagegesellschaften hintanzuhalten und den österreichischen Finanzmarkt zu stärken und andererseits die Möglichkeiten der privaten Vorsorge zu verbessern.
Aufgrund der steuerlichen Nachteile, die ausländische Fonds gegenüber inländischen schon jetzt haben, bestand in der Vergangenheit nicht die Gefahr, daß inländische Investmentfonds vom ausländischen Wettbewerb unter Druck gesetzt wurden. Dennoch ist es gut, daß durch manche in diesem Gesetz vorgesehene Lösungen inländische Kapitalanlagegesellschaften Möglichkeiten erhalten, die ausländische Kapitalanlagegesellschaften schon lange haben.
Positive Punkte dieses Gesetzes sind – ich will das jetzt nur kurz in Stichworten anführen, weil es meine Vorredner eigentlich auch schon gebracht haben –, daß Dachfonds und Thesaurierungsfonds zugelassen werden. Positiv ist weiters die Möglichkeit der steuerneutralen Fusion von Fonds, und positiv ist auch, daß Spezialfonds für Großanleger unter wesentlich vereinfachten Formalbestimmungen geführt werden können, daß Investmentfonds vereinfacht den Status der Mündelsicherheit erhalten können und daß externe Manager nun offiziell zugelassen werden.
Die inländischen Kapitalanlagegesellschaften werden hoffentlich diese neuen Gestaltungsspielräume nutzen, daher ist es in Zukunft nicht mehr notwendig, daß inländische Kapitalanlagegesellschaften durch steuerliche Diskriminierung ausländischer Fonds praktisch abgeschottet werden. Viele ausländische Fonds werden zum Beispiel fiktiv, das heißt unabhängig vom tatsächlichen Gewinn oder sogar Verlust, besteuert. Das heißt, ich muß bei diesen Fonds selbst dann eine Steuer zahlen, wenn ich einen Verlust erleide.
Eine weitere gravierende Diskriminierung ist, daß viele ausländische Fonds nicht endbesteuerungsfähig sind, was zur Folge hat, daß die Erträge der Fonds der vollen Einkommensteuer und auch Erbschaftssteuer unterliegen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich hoffe, daß auch in diesem Bereich der Investmentfonds in Zukunft ein freier Wettbewerb einkehren wird und daß Handelshemmnisse in Form von steuerlichen Diskriminierungen abgeschafft werden. Marktbeherrschende Stellungen im Inland, die von meinem Kollegen Harring angesprochen wurden, können dadurch auch hintangehalten werden, weil eben nicht mehr nur der inländische Markt gegeben ist, sondern auch ein internationaler Großmarkt für Fonds möglich ist.
Es gibt viele ausländische Fonds mit exzellenten Fondsmanagern, die über Jahre hinweg überdurchschnittliche Erträge erzielen, die über enormes Fondsvermögen verfügen, einem Fondsvermögen, mit dem man auch Märkte machen kann, die sehr streng und laufend von der Öffentlichkeit und von Behörden kontrolliert werden, die aber aufgrund der steuerlichen Diskriminierungen von Österreichern nicht gezeichnet werden können.
Jetzt möchte ich auf das zweite Ziel, das diese Novelle verfolgt, eingehen, nämlich darauf, daß durch die Schaffung von Pensionsfonds die private Vorsorge verbessert werden soll. Es ist bestürzend, wie sorglos und unkoordiniert seitens der Regierung mit dem zarten Pflänzchen der Privatvorsorge beziehungsweise der dritten Säule der Pensionsvorsorge umgegangen wird. Die Pensionsinvestmentfonds haben gegenüber normalen Investmentfonds nur Nachteile und Einschränkungen, ohne gleichzeitig Vorteile zu bieten. Es wird zwar von seiten der Regierung darauf hingewiesen, daß im Jahre 2000 steuerliche Vorteile geschaffen werden sollen, aber das ist noch ungewiß.
Dabei wäre es so wichtig, daß gerade in diesem Bereich ein schlüssiges Gesamtkonzept erstellt wird, um die Österreicher zu motivieren, der privaten Vorsorge mehr Bedeutung zuzumessen. Anstelle dieses notwendigen Gesamtkonzeptes wird mit dem Pensionsinvestmentfonds kontraproduktiv nur ein Bruchstück geschaffen, das zwar notwendig ist, aber eben im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Es wird ein Bruchstück geschaffen, das nur Nachteile bringt, wodurch die Österreicher nicht motiviert werden, privat vorzusorgen, sondern – im Gegenteil – leider sogar demotiviert werden.
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