Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 105

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Ich bin nicht gegen die privaten Investmentfonds, sondern ich bin dagegen, daß das so bruchstückhaft durchgeführt wird. Dabei wäre angesichts der dynamischen Entwicklung auf den Finanzmärkten eine Möglichkeit gegeben, den Österreichern die dritte Säule der Pensionsvorsorge positiv zu vermitteln, indem man aufzeigt, welche positiven Ergebnisse breitgestreut investierte, konservativ gemanagte, international gemischte, in Anleihe- und Aktienfonds unterteilte Fonds in der Vergangenheit erzielt haben.

Nun möchte ich auf die Besteuerung von Substanzgewinnen näher eingehen. Durch § 42 dieses Gesetzes, mit dem ein Tor in diese Richtung geöffnet wird, greift der Finanzminister nach neuen Einnahmequellen. Dies ist in dieser Form entschieden abzulehnen, weil Substanzgewinne auch Teile von Erträgen von Vorsorgefonds sind und die Besteuerung in besonderer Weise ungerecht ist, da zwar die Substanzgewinne besteuert werden, wenn aber Substanzverluste vom Anleger erlitten werden, muß er diese zur Gänze alleine tragen, ohne daß Teile des Verlustes in Form einer Negativsteuer subventioniert werden – was auch nicht sinnvoll wäre.

Außerdem wird die Ermittlung von Substanzgewinnen kompliziert und aufwendig, da die Fondsbuchhaltungen der Fondsgesellschaften bezüglich der einjährigen Spekulationsfrist nicht differenzieren und dies international auch nicht üblich ist.

Präsident Ludwig Bieringer (das Glockenzeichen gebend): Am Wort ist Herr Bundesrat Scherb. Ich würde bitten, die Unterhaltungen einzustellen.

Bitte, Herr Bundesrat, setzen Sie fort.

Bundesrat Mag. Walter Scherb (fortsetzend): Ich möchte nun kurz auf die selbst für Fachleute unverständlichen und unklaren Steuergesetze eingehen, weil durch die Besteuerung der Investmentfonds in diesem Bereich ein weiteres Beispiel dafür geliefert wird. Wenn man wissen will, wie die Erträgnisse eines Investmentfonds zu besteuern sind, muß man oft eine komplizierte, vieldimensionale Matrix von Parametern durcharbeiten, um dann erst zu keinem klaren Ergebnis zu kommen.

Die Besteuerung von Investmentfonds hängt von Parametern ab wie etwa solchen, ob es sich um einen inländischen oder einen ausländischen handelt oder um einen ausländischen Fonds, der in Österreich registriert ist. Die Besteuerung hängt auch davon ab, ob es sich bei dem Investor um eine Privatperson, eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine Stiftung handelt. Weiters ist für die Besteuerung entscheidend, ob die Erträge des Fonds aus Zinserträgen, aus Dividendenerträgen oder aus Substanzerträgen bestehen und in welchem Zusammenhang diese Erträge zueinander stehen.

Selbst Steuerberatern ist es bei vielen Fonds nicht möglich, zu klären, wie diese beim Investor zu versteuern sind. Bei manchen Fonds können selbst hochkarätige Experten in ihren Expertisen nur Wahrscheinlichkeiten annehmen, aber sie wissen nie, wie die Besteuerung exakt sein wird. Selbst ihnen ist es nicht möglich, aufgrund der bestehenden Gesetze eine klare Stellungnahme abzugeben.

Da möchte ich die von Ihnen, Herr Staatssekretär, soeben geschilderte Forderung nach mehr Fairneß und Tansparenz im österreichischen Kapitalmarkt unterstreichen. Auch die Steuergesetzgebung in diesem Bereich muß mehr Fairneß und vor allem mehr Transparenz aufweisen.

Durch § 42 des Investmentfondsgesetzes, mit dem Substanzgewinne besteuert werden, wird diese Intransparenz leider sogar noch verstärkt. Dies führt zu einer dramatischen Rechtsunsicherheit, die den österreichischen Bürgern und internationalen Investoren eigentlich nicht zumutbar ist.

Abschließend möchte ich die wichtigsten Punkte meiner Rede noch einmal zusammenfassen:

Durch dieses Gesetz werden den österreichischen Kapitalanlagegesellschaften viele neue, positive Gestaltungsmöglichkeiten erteilt. Die steuerliche Diskriminierung von ausländischen Fonds


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