Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 142

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Ich glaube, daß eine solch fundamentale Frage wie die Reform des Sexualstrafrechtes nicht mit einem entschließungsantraglichen Hüftschuß ernsthaft in Angriff genommen werden kann. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Wir wissen – ich glaube, der Herr Minister hat es heute auch erwähnt –, daß unter Mitarbeit aller Parteien, auch derjenigen, die diese dringliche Anfrage gestellt hat, seit geraumer Zeit eine Kommission, die vom Justizministerium eingeladen wurde, akkordierte und zusammenstimmende Vorschläge erarbeitet hat. Wenn das Ergebnis dieser Arbeit noch vor dem Sommer vorliegt, dann ist es eben nicht die Aneinanderreihung von spektakulären Einzelmaßnahmen, sondern es ist der Ausdruck einer Konzeption – und wenn jene, die da mitgesprochen haben, zu dem stehen, was sie dort gesagt haben: sogar Ausdruck einer abgestimmten Konzeption –, um in diesem schwierigen Bereich zu einer besseren strafrechtlichen Verfolgung und zu einer wirksameren – das heißt nicht notwendigerweise härteren, aber wirksameren – Bestrafung zu kommen.

Jeder von uns in diesem Saal wird in den nahezu unzähligen Punkten dieses Entschließungsantrages den einen oder anderen oder auch relativ viele finden, die ihm prima facie einleuchten. Manche widersprechen einander, wenn man sie ein zweites Mal durchdenkt, manche erweisen sich beim zweiten Durchdenken als nicht mehr ganz so glanzvoll.

Ein parlamentarisches Gremium sollte sich zu gut sein, ein so undurchdachtes und zufälliges Sammelsurium von Maßnahmen, von denen einzelne sehr wohl zielführend sein können und wahrscheinlich auch in dem Paket enthalten sein werden, als seine Meinung zu beschließen. Wir sind es gewöhnt – und der parlamentarische Prozeß ist darauf aufgebaut –, daß wir in einer Konfrontation von Standpunkten unter der Heranziehung von Fachwissen, das nicht jeder in jedem Bereich selbst aufzubieten in der Lage ist, zu Ergebnissen kommen. Wir sollten auch diesmal von dieser Praxis nicht abweichen.

Das und nicht die Zurückweisung jedes einzelnen Gedankenganges, der in diesem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht wird, ist die Begründung dafür, daß meine Fraktion ihm keine Zustimmung geben kann. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Präsident Bieringer. – Bitte.

18.48

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der ÖVP-Fraktion halte ich ausdrücklich fest, daß der erste Entschließungsantrag, den die Freiheitliche Partei eingebracht hat, eine krasse Überforderung für alle Mitglieder dieses Hauses ist. Denn es kann niemand von uns erwarten, daß wir innerhalb von 5 Minuten zu 31 Punkten Stellung nehmen; noch dazu sind einige Punkte enthalten, bezüglich derer von Ländern erhebliche Bedenken angemeldet worden sind. Aber das ist nicht der Grund, aus dem wir ihn ablehnen. Wir lehnen ihn nicht dem Inhalt nach ab – damit wir ja nicht mißverstanden werden! –, sondern wir lehnen ihn ab ... (Bundesrat Eisl: Koalitionsabkommen! Ihr dürft ja nicht!) – Herr Kollege Eisl! Solch ein Antrag ist mir viel zu wichtig, als daß ich jetzt über ein Koalitionsabkommen rede.

Wir lehnen ihn deshalb ab, weil ich mich außerstande sehe, den Mitgliedern meiner Fraktion zu empfehlen, dem beizutreten, weil wir die Auswirkungen nicht kennen – noch dazu, nachdem wir vom Herrn Bundesminister für Justiz gehört haben, daß das Justizministerium dabei ist, bis spätestens Mitte dieses Jahres eine umfassende Reform des Sexualstrafrechtes im Hinblick auf diese unappetitlichen Angelegenheiten vorzulegen. Das ist der Grund, aus dem wir dem ersten Entschließungsantrag nicht beitreten können. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Wir haben nichts dagegen, wenn der Herr Bundesminister für Justiz ersucht wird, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, daß strafbarer Kindesmißbrauch frühestens zwei Jahre nach der Mündigkeit des Opfers verjährt. Diesem Entschließungsantrag


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