Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 143

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werden wir unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei ÖVP und Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

18.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Riess-Passer und Kollegen vor auf Fassung einer Entschließung betreffend wirksame Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie.

Ich lasse jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend wirksame Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie ist daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den nächsten Antrag der Bundesräte Dr. Riess-Passer und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Verlängerung der Verjährung von Kindesmißbrauch.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Verlängerung der Verjährung von Kindesmißbrauch ist daher angenommen. (E. 153)

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Monika Mühlwerth, Mag. John Gudenus, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Lesung von Otto Mühl im Burgtheater (1357/J-BR/98)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die dringliche Anfrage der Bundesräte Monika Mühlwerth und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler.

Da auch diese inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung, und ich erteile Frau Bundesrätin Mühlwerth als Anfragestellerin zur Begründung der Anfrage das Wort.

18.52

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Grund unserer heutigen dringlichen Anfrage ist eine Unerträglichkeit, die in dieser Republik stattfindet, nämlich daß man einem wegen Kinderschändung Verurteilten nach Verbüßung seiner Haftstrafe auf einer staatlich subventionierten Bühne die Gelegenheit gibt, die Justiz zu verhöhnen und sich darüber auch in einem Dramolett, wie er es nennt, auszulassen.

Die linke Kulturschickeria applaudiert dem Otto Mühl – um ihn geht es nämlich – in seiner gestrigen Lesung am Wiener Burgtheater. Er bekommt das Burgtheater zur Verfügung gestellt ... (Bundesrat Prähauser: Wer ist das?) Ein verurteilter Kinderschänder, Herr Kollege Prähauser, falls Sie es noch nicht wissen sollten. (Bundesrat Prähauser: Wer die linke Schickeria ist, möchte ich wissen! Sie werden ja der Schickeria nicht unterstellen, Kinderschänder zu sein!) Er bekommt eine öffentlich subventionierte Bühne ... (Bundesrat Prähauser: Wer ist denn das?) Claus Peymann ist zum Beispiel einer davon, Ludwig Attersee wäre der nächste. Ich könnte Ihnen eine ganze Latte aufzählen, aber darum allein geht es nicht.


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