Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 159

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Meine Damen und Herren! Wenn es dabei nur um die Freiheit einzelner ginge, wäre das noch nicht ein solches Problem. Aber ich habe bereits die Kinder erwähnt, die wahrscheinlich ihr Leben lang mit Schäden leben müssen und nie mehr ablegen können, was ihnen dort angetan wurde, was ihnen möglicherweise unter Zwang angetan wurde – auch wenn vordergründig gesagt wird, das sei möglicherweise freiwillig gewesen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie wären in einer solchen Kommune, und Sie wären ihr ausgeliefert! Sie bekommen nichts zu essen! Ein kleines Kind, das nicht einmal weiß, wer der Vater ist: Wohin soll es sich wenden? Wenn es dort angehalten wird, sexuelle Beziehungen zu pflegen – ich weiß nicht, wie das Ganze aussieht. Das sind die wirklichen Schäden, die dort mitangerichtet wurden, Herr Staatssekretär! Ihre Aufgabe ist nicht nur, hier als oberster Schirmherr zu wachen, sondern sie besteht auch darin, nachzusehen, wie der Einsatz von Steuermitteln erfolgt ist. Das sollten Sie bitte ebenfalls überprüfen.

Darüber hinaus gibt es sicherlich auch andere Möglichkeiten. Meine Vorrednerin hat auf jenes Buch hingewiesen, in dem meiner Beurteilung nach Bilder enthalten sind, die sicherlich an Religionsstörung herankommen. Ich möchte die Begriffe, die dabeistehen, hier in Anbetracht der Würde dieses Hauses nicht zitieren. Es ist schlicht und einfach erschreckend, wie das Symbol einer religiösen Gemeinschaft mit teilweise geschundenen Leibern mißbraucht wurde. Das ist erschreckend, und allein schon das wäre es wert, daß Sie sich heute überlegen, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu richten, um zu überprüfen, ob das denn wirklich rechtens ist. Es stehen nämlich Namen dabei.

In der vorhergehenden dringlichen Anfrage – ich möchte hier noch einmal den Mitgliedern des Hohen Hauses dafür danken, daß wir uns zu einem Entschließungsantrag gefunden haben, in dem auch die moralische Wertigkeit des Bundesrates aufgezeigt wird – haben wir, Herr Staatssekretär, unter anderem über die Verschärfung des Sexualstrafrechts gesprochen. Es bestand dabei mehr oder minder einhellig die Meinung, daß dort etwas zu geschehen hat, und zwar durchaus unter Abwägung des Gleichbehandlungsprinzips in bezug auf andere Delikte. Ich habe dazu eine Schlagzeile aus einer Zeitung zitiert, die lautet: Michalek verschärft das Sexualstrafrecht.

Herr Staatssekretär! Ich denke, da dies der Wille der Regierung ist – ich nehme an, Herr Minister Michalek sagt das nicht allein von sich aus, sondern deshalb, weil er mit seinen Regierungskolleginnen und -kollegen darüber befunden hat und weil uns dazu eine Novellierung ins Haus steht –, müßte man umso mehr bemüht sein, daß solche Vorkommnisse an unserer größten Bühne nicht Platz greifen. Es kann doch nicht sein, daß wir es heute als das oberste Gebot unserer Kunst sehen, daß eine Häfenelegie – ein anderer ist schon verstorben – das oberste Merkmal dessen ist, was dieses Haus zu bieten hat. – Ohne jedoch damit in die künstlerische Freiheit eingreifen zu wollen! Aber Sie können sich, Herr Staatssekretär, durchaus einmal berichten lassen, wie das Ganze vor sich ging. Auch das stünde Ihnen zu. Dabei würden Sie Ihren Standpunkt als neutraler Beobachter nicht verlassen. Auch die Öffentlichkeit würde das erwarten.

Was müssen sich die Menschen draußen eigentlich denken? – Da kommt ein verurteilter Verbrecher heraus und erhält – quasi als Belohnung über die öffentliche Hand, wie dann der einfache Mensch draußen meint – die größte Bühne dieses Landes, um dort seine moralinsauren Geschichten darzustellen. Das muß doch unterbunden werden! Das hat nichts mit Zensur zu tun. (Staatssekretär Dr. Wittmann: Was ist das dann? – Bundesrat Kone#ny: Was ist das dann, "unterbinden"?)

Herr Staatssekretär! Ich würde mir an Ihrer Stelle berichten lassen, was dort vorgefallen ist. Sie können die Öffentlichkeit nicht endlos mit solchen Dingen quälen. Der Bürger draußen hat ein schlichtes und einfaches Wort dafür: Das, was dort passiert ist, ist eine Sauerei! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.10

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Franz Werner Königshofer. – Bitte.


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