Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 160

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20.11

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz die Fakten aus dieser Diskussion zusammenfassen und ein Resümee daraus ziehen.

Erstens: Otto Mühl wurde im November 1991 zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Otto Mühl hatte laut Urteil folgende Tatbestände verwirklicht: erstens Unzucht mit Unmündigen, zweitens Beischlaf mit Unmündigen, drittens sittliche Gefährdung in zahlreichen Fällen, viertens Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses und fünftens Vergewaltigung eines vierzehnjährigen Mädchens. Otto Mühl wurde im Dezember 1997 aus der Strafhaft entlassen.

Zweitens: Otto Mühl zeigt laut eigenen Aussagen keine Einsicht in den Unrechtsgehalt seiner Taten. Ich zitiere dazu aus der neuesten Ausgabe der Zeitschrift "News", in der Herr Mühl auf Seite 150 in einem Interview darlegt: "Ich bekenne mich total zu meiner Tat." Weiters sagt er: "Also bereue ich nichts. Ich bin auch nicht resozialisiert." – Ende des Zitats.

Drittens: Claus Peymann stellt Otto Mühl am 11. Februar dieses Jahres, also rund zwei Monate nach der Entlassung aus sechseinhalbjähriger Strafhaft, das Burgtheater als Österreichs erste Bühne für eine Selbstdarstellung und für die Aufführung eines "Dramoletts" – was immer das sein mag – namens "Muchl" zur Verfügung.

Viertens: Otto Mühl kommt damit zumindest indirekt auch in den Genuß öffentlicher Förderungen, zumal das Burgtheater eine aus Steuergeldern hoch subventionierte Bühne ist. – Ende der Fakten.

Das Resümee, meine Damen und Herren: In einer Zeit, in der in ganz Europa – von Brüssel bis nach Bad Goisern; Sie kennen die Sache mit der Kinderpornographie, die dort vorgefallen ist – vermehrt Sexualstrafdelikte gegenüber Kinder begangen werden, diese aber Gott sei Dank auch immer öfter aufgedeckt werden, wird einem einschlägig vorbestraften Täter unmittelbar nach seiner Haftentlassung die erste Bühne Österreichs zur Verfügung gestellt. Damit wird ein unmittelbarer Konnex von Kindesmißhandlung zu öffentlicher, staatlicher Förderung hergestellt.

Meine Damen und Herren! Wir nehmen diesen beschämenden und von den zuständigen Regierungsmitgliedern zu verantwortenden Skandal zur Kenntnis, behalten uns aber vor, die österreichische Bevölkerung ausreichend darüber zu informieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.13

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Peter Wittmann. Ich erteile es ihm.

20.14

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die von Ihnen geltend gemachten Vorwürfe gegenüber Otto Mühl sind in keiner Weise in irgendeiner Form zu entschuldigen beziehungsweise zu verharmlosen. Ich möchte nur festhalten, daß es dafür aber jene Gremien gibt, die ihn verurteilt haben, und nicht eine zusätzliche Verurteilung durch weitere Verfolgung dieser Taten stattzufinden hat. (Bundesrat Dr. Böhm: Er beschimpft ja uns!)

Ich glaube aber, daß wir gut beraten sind, diese Verurteilung den Gerichten zu überlassen und niemand anderem. Auch halte ich es für eine ganz gefährliche und schnell aufgestellte Forderung, in den künstlerischen Freiraum eines Theaterdirektors einzugreifen, wenn man jemandem eine Lesung zubilligt, der seine Strafe abgedient oder abgesessen hat. Wie nennen wir denn im üblichen Sprachgebrauch eine Einflußnahme, die auf das Verbieten des Auftretens eines Künstlers hinausläuft? – Zensur! (Bundesrat Dr. Tremmel: Herr Staatssekretär! Das hat niemand verlangt!)

Wie nennen wir denn die Einflußnahme auf den ORF, die von Ihnen verlangt wurde, Herr Bundesrat Gudenus, indem Sie gefordert haben, man solle auf den ORF Einfluß nehmen, um die


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