Bürgermeister Dr. Josef DECHANT
Salzburg
Mag. Franz ROMEDER
Präsident des Niederösterreichischen Landtages
Präsident des Österreichischen Gemeindebundes
Bürgermeister Alfred STINGL, Graz"
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt ist weiters ein Schreiben des Bundeskanzlers und des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Verlängerung des österreichischen Mandats beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.
Schriftführerin des Bundesrates Helga Markowitsch:
"An den Präsidenten des Bunderates
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG können wir Ihnen mitteilen, daß der Ministerrat gemäß den diesbezüglich stattgefundenen Konsultationen mit den im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen Parteien in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuß des Nationalrates vorausgesetzt, den derzeitigen österreichischen Richter am Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, Herrn Dr. Josef AZIZI, dessen Mandat am 31. August 1998 endet, auch für die folgende Funktionsperiode von sechs Jahren zu nominieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten"
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke vielmals für die Verlesung dieses Schreibens.
Die eingelangten Berichte über die Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofes im Jahre 1996 beziehungsweise über die Tätigkeit des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 1996 hat der Herr Präsident dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen.
Ankündigung von dringlichen Anfragen
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Vor Eingang in die Tagesordnung gebe ich bekannt, daß mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Waldhäusl und Kollegen betreffend die negativen Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf Österreich an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.
Weiters liegt ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Waldhäusl und Kollegen, ebenfalls betreffend die negativen Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf Österreich, an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten vor.
Gemäß § 61 Abs. 6 der Geschäftsordnung ziehe ich die dringliche Behandlung der beiden Anfragen zusammen. Die Zustimmung der unterzeichneten Bundesräte dazu liegt vor.
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