Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 42

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Nicht eingerechnet in diese Unzahl von Stunden sind die Stunden, die für Übungen, Schulungen und dergleichen aufgewendet wurden, um auf dem letzten Stand der Ausbildung zu bleiben. Nicht eingerechnet ist auch das, was unsere Freiwilligen Feuerwehren zum gesellschaftlichen Leben im ländlichen Raum beitragen.

Gestatten Sie mir daher an dieser Stelle, diesen Männern und Frauen auch offiziell für diese großartigen Leistungen zu danken. Sie haben ein Recht darauf, daß man sie in ihrer Bereitschaft und in ihrem Einsatz unterstützt, und das soll keine Floskel sein, sondern ist auch Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung. Es geht dabei um zwei Problembereiche, die es zu lösen gilt.

Es geht erstens um die Bestimmung des § 20 Abs. 5 des Führerscheingesetzes, mit welcher auch Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Klasse C den Berufsfahrern gleichgestellt werden, und zweitens um die Bestimmung des § 40 Abs. 5, die für Besitzer von C-Führerscheinen ab dem 45. Lebensjahr alle fünf Jahre verbindliche ärztliche Tests vorschreibt.

Ich komme gleich zum zweiten Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, der einer baldigen Lösung zugeführt werden muß. Diese Bestimmung könnte dazu führen, daß sich die Zahl der zur Verfügung stehenden C-Fahrer der Freiwilligen Feuerwehren in der Altersgruppe zwischen 46 und 65 Jahren drastisch verringert und dadurch auch die Tageseinsatzbereitschaft in Gefahr gerät. Viele Feuerwehrmitglieder haben nämlich den C-Führerschein überhaupt nur aus dem Grund erworben, daß sie mit einem Feuerwehrfahrzeug unterwegs sein beziehungsweise dieses lenken dürfen. Alleine in Niederösterreich gibt es in dieser Altersgruppe rund 7 000 "Floriani-Jünger", die davon betroffen wären. Die Kosten für eine einmalige ärztliche Untersuchung dieser Feuerwehrmitglieder belaufen sich auf 3,8 Millionen Schilling. Die Umschreibgebühren für den neuen Führerschein sind darin noch gar nicht miteingerechnet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für unzumutbar, das den Feuerwehrleuten aufzuhalsen. Mit dieser Meinung stehe ich im klaren Widerspruch zu meinem Kollegen Farthofer. Ich frage Sie: Wenn diese Leute ihre Freizeit opfern, ihren Kopf und Kragen freiwillig riskieren, dann sollen sie auch noch zahlen? – Das ist unverständlich! Ich bin der Meinung, daß das unzumutbar ist und auch nicht ohne Folgen bleiben würde. Es würde der Motivation der Freiwilligen, die sich engagieren, einen schweren Schlag zufügen.

Aber wie könnte eine Lösung aussehen? – Herr Bundesminister Einem hat Überlegungen zugesagt, und Herr Kollege Farthofer hat schon davon gesprochen. Nur: Bei Überlegungen darf es nicht bleiben. Der für das niederösterreichische Feuerwehrwesen zuständige Landesrat Blochberger ist schon einen Schritt weitergegangen und hat einen Lösungsansatz präsentiert. Dieser läuft auf eine Ausnahmeregelung hinaus, nach der Feuerwehrmitglieder mit einem C-Führerschein jedes Feuerwehrfahrzeug ohne Gewichtsbeschränkung lenken dürfen. Das halte ich für einen vernünftigen Zugang, der rasch aufgegriffen werden sollte.

Für die kurzfristige Sicherung der Einsatzbereitschaft unserer Freiwilligen Feuerwehren ist aber auch die Promille-Frage von ausschlaggebender Bedeutung. Die Bestimmungen des § 20 Abs. 5 des Führerscheingesetzes sind auf die hohe Verantwortung der Berufskraftfahrer bezogen. Das ist unbestrittenermaßen eine sinnvolle und notwendige Maßnahme. Wer also ein Fahrzeug der Klasse C in Betrieb nimmt oder lenkt, darf nicht mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt im Blut haben.

Da aber mehr als Viertel der Feuerwehreinsatzfahrzeuge, etwa Tanklöschfahrzeuge, in diese Klasse hineinfällt, heißt das, daß bei der Gleichstellung von Einsatzfahrern und Berufsfahrern die Feuerwehren besonders benachteiligt wären. Denn es gibt nur drei Möglichkeiten: entweder die totale Abstinenz im Privatleben, um die ständige Einsatzbereitschaft nicht zu gefährden, oder in einem ständigen Interessenkonflikt zwischen Pflichterfüllung und strafbarem Verhalten zu sein oder den Silberhelm am Nagel hängenzulassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, daß diese Situation untragbar, unhaltbar ist. Keinem Freiwilligen, der sein Leben im Interesse der Allgemeinheit aufs Spiel setzt, kann zugemutet werden, daß er auch noch bestraft wird.


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