Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 43

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Es war wieder der niederösterreichische Landesrat Blochberger, der lange vor allen in dieser Sache agiert hat. An dieser Stelle muß ich meinem Kollegen Farthofer widersprechen. Es sei ihm unbenommen, im Zuge des Wahlkampfes in Niederösterreich zu sagen, daß es die Sozialdemokraten gewesen wären, die als erste dieses Thema aufgegriffen haben, aber in Wirklichkeit waren es die Feuerwehren selbst in zahlreichen Protestresolutionen und der Landtagsklub der Österreichischen Volkspartei. Diese sind an den ressortzuständigen Minister Einem und an Herrn Bundesminister Schlögl herangetreten und haben ersucht, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Es wurde eine Lösung angekündigt, wonach sich Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren, die mit 0,1 bis 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut zum oder vom Einsatz mit einem LKW fahren, nach dem Verwaltungsstrafrecht nicht strafbar machen, wonach Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die mit 0,1 bis 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut zum oder vom Einsatz mit einem LKW fahren und dabei einen Verkehrsunfall verursachen, keinen Versicherungsregreß zu befürchten haben und wonach Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren auf dem Weg zum Einsatz, um schnelle Hilfe zu gewährleisten und den Betrieb aufrechtzuerhalten, keine Alkotests zu erwarten haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um eine Güterabwägung, und da geht es, wie am Fallbeispiel aus Niederösterreich aus dem Jahre 1996 aufgezeigt, um weit mehr als um 1 000 Menschenleben, und zwar in einem einzigen Bundesland.

Mit Ankündigungen, meine sehr geehrten Damen und Herren und lieber Freund Farthofer, wurde noch kein einziges Menschenleben gerettet. Die Tat ist notwendig und ist auch gefordert! Daher haben wir diesen Entschließungsantrag gestellt, und ich glaube, wir sollten unseren Feuerwehrleuten, unseren "Silberhelmen" nicht nur wohlwollend auf die Schulter klopfen, sondern ihnen auch Anerkennung, unsere Wertschätzung entgegenbringen. Das können wir bei der Abstimmung dieses Entschließungsantrages zum Ausdruck bringen.

Ich darf noch einmal die beiden Herren Bundesminister ersuchen, ehebaldigst eine Lösung im Sinne des österreichischen Feuerwehrwesens und damit auch der österreichischen Bevölkerung zu finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter das Wort.

12.37

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das Führerscheingesetz ist in Kraft, und die ersten Auswirkungen des Inkrafttretens dieses Gesetzes sind Thema der Debatte, sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Meine Damen und Herren! Ungeachtet dessen, daß die Auswirkungen des neuen Führerscheingesetzes in vielen Bereichen nicht das Ziel erreicht haben, welches sich der Gesetzgeber gestellt hat, ist aufgrund dieses Gesetzes auch die Zahl der Unfälle auf Österreichs Straßen nicht zurückgegangen und hat sich der Blutzoll auf Österreichs Straßen auch nicht verringert. (Bundesrätin Schicker: Das stimmt nicht! – Bundesrat Farthofer: Im Vergleichszeitraum 37 Tote weniger!)

Frau Kollegin Schicker! Beim Blutzoll auf unseren Straßen zähle ich selbstverständlich auch alle Verletzten mit, und da ist die Zahl gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres leider unverändert.

Meine Damen und Herren! Eine weitere Auswirkung dieses Führerscheingesetzes ist, daß jene Behörden, die mit der Administration dieses Gesetzes befaßt sind, beinahe überfordert sind, da eine korrekte Administration desselben beinahe nicht machbar ist. Die Rechtsunsicherheit für den Bürger feiert aufgrund dieses Gesetzes fröhliche Urständ. Darüber hinaus – das ist der Hauptdebattenpunkt zu diesem Tagesordnungspunkt – haben freiwillige Einsatzorganisationen


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