Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 46

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"3. Im Zuge der nächsten Novelle des Führerscheingesetzes ist eine gesetzliche Regelung vorzusehen, die die Vereinbarung der Regierungsmitglieder mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehren in rechtlicher Hinsicht einwandfrei und alle Zweifelsfälle umfassend umsetzt."

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Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wenn Sie schon im Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit dem Inhalt einer Gesetzesänderung überfordert wurden, lade ich Sie ein, meinen Antrag, den ich im Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr gestellt habe und den Sie abgelehnt haben – der Text dieses Antrages wurde Ihnen im Ausschuß bereits übermittelt, daher werden Sie darüber Kenntnis haben; aber er liegt auch auf meinem Sitzplatz auf –, wieder zu aktivieren. Wenn Sie rasch eine Gesetzesänderung und damit auch rasch Rechtssicherheit für unsere Einsatzorganisationen, vor allem für unsere Feuerwehren, wollen, dann unterstützen Sie diesen Antrag, sodaß wir ihn nach der Geschäftsordnung noch einer Behandlung zuführen können!

Beweisen Sie, daß Ihre Sympathien den freiwilligen Einsatzorganisationen nicht nur in rhetorischer Form gelten, sondern beweisen Sie, daß dieser Solidarität zu unseren Einsatzorganisationen auch Taten angeschlossen sind! Ich lade Sie dazu ein. Meine Fraktion hat im Bewußtsein der Notwendigkeit unserer Feuerwehren diesen Antrag selbstverständlich geschlossen unterstützt. Neun Unterschriften würden noch fehlen, dann könnten wir heute diese Thematik zum Wohle und zur Sicherheit unserer Feuerwehr hier in diesem Hause behandeln und einer Lösung zuführen. Ich lade Sie dazu ein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.50

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Bundesräten Weilharter und Kollegen eingebrachte Zusatzantrag zum Antrag 104/A betreffend Sicherung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Walter Grasberger das Wort.

12.50

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir – und da, glaube ich, darf ich für alle Mitglieder des Bundesrates sprechen – eine notwendige Verbesserung im Einsatz für die Freiwilligen Feuerwehren erwirken. Das ist mit Sicherheit im höchstem Maße notwendig, denn die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind zurzeit in ganz beträchtlichem Maße verunsichert, und – was uns alle, glaube ich, besonders berühren sollte – sie sind auch in beträchtlichem Maße demotiviert.

Der Bezirkskommandant meines Heimatbezirkes drückte die Stimmung vieler Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen so aus: "Viele fragen sich, will man uns denn eigentlich noch?" Nicht nur die heute schon mehrfach angesprochene Regelung, daß LKW-Einsatzfahrer mit 0,1 bis 0,5 Promille Alkohol im Blut bei Feuerwehreinsätzen gleich wie Berufskraftfahrer behandelt werden und damit straffällig werden würden, auch die Kosten – diese wurden heute auch schon angesprochen –, die sich für C-Fahrer ab dem 45. Lebensjahr im Zusammenhang mit dem erforderlichen Gesundheitstest ergeben, führen zu einem Unmut, der verständlich wird, wenn man die Zahlen kennt.

Mein Kollege Bundesrat Penz hat heute schon entsprechende Zahlen aus dem Bundesland Niederösterreich hier zur Kenntnis gebracht. Von den 85 000 Feuerwehrmitgliedern in Niederösterreich – im gesamten Bundesgebiet, das ist, glaube ich, für Sie alle eine interessante Zahl, sind es 316 000 – sind zirka 22 000 C-Fahrer. Also jedes vierte Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Niederösterreich ist LKW-fahrberechtigt. Man nimmt an – das ist eine Zahl, die ich vom Feuerwehrkommando in Niederösterreich bekommen habe –, daß mindestens 70 Prozent der Feuerwehrmitglieder nur deshalb den C-Führerschein weiterhin in Besitz haben wollen, weil sie damit freiwillige Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, also nicht Berufskraftfahrer sind.


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