Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 51

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Das Wiener Abkommen wurde bereits von uns angesprochen und auch in einer parlamentarischen Anfrage behandelt. Am 17. Dezember 1997 wurde vom Bundesrat ein Entschließungsantrag einstimmig verabschiedet. Es hat sich in diesem Zusammenhang nichts Neues getan. Ich frage mich daher schon, wenn es bis heute, den 12. März 1998, keine Reaktion darauf gibt, was mit unserem Antrag vom 17. Dezember 1997 geschehen ist.

Ganz kurz noch: Ein sehr interessanter Punkt, Hohes Haus, ist die Überprüfung des Farbsehens in der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung. Diese ist nicht mehr vorgesehen. Es stellt sich daher die Frage, ob dies beabsichtigt war oder einfach vergessen wurde. Soll es wirklich rot-grün-farbenblinde Busfahrer geben?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch noch ein Wort zur Alkoholtestverweigerung: Jemand, der einen Alkoholtest verweigert, ist bessergestellt. Dieses Delikt führt – im Gegensatz zu einer nachgewiesenen Alkoholisierung – nämlich nie zu einer verpflichtenden Nachschulung für Probeführerscheinbesitzer. Eine vorläufige Abnahme des Führerscheins bei Testverweigerung gibt es nur dann – laut Verordnung –, wenn deutliche Symptome einer Beeinträchtigung durch Alkohol vorhanden sind. Hingegen ist bei nachgewiesener Alkoholisierung von 0,8 Promille und mehr der Führerschein auf jeden Fall abzunehmen.

Es würde zu weit führen, Hohes Haus, auf all diese Fragen einzugehen, die ein Beamter des Innenministeriums auf 400 Seiten aufgeschrieben hat. (Bundesrätin Crepaz: Was hat das mit der Feuerwehr zu tun?) Wir sprechen, liebe Frau Kollegin, über das Führerscheingesetz und die Promillegrenze. (Bundesrätin Crepaz: Nein, nein!) Es geht jetzt endlich auch darum, jene Dinge vorzubringen, die wir einfach sagen möchten.

Bemerkenswert ist es meiner Ansicht nach schon, liebe Frau Kollegin – auch wenn Sie fragen, was das mit der Feuerwehr zu tun hat –, daß gegenwärtig zum Führerscheingesetz sieben Verfassungsklagen anhängig sind und daß Experten die Meinung vertreten, daß die 0,5-Promille-Grenze aufgrund einer Überschneidung mit § 14 Abs. 8 der Straßenverkehrsordnung sicherlich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden wird. Die Kommunikation zwischen Verkehrsministerium und Innenministerium läßt mehr als zu wünschen übrig. Die verschiedenen Auslegungen des Gesetzes durch die Experten unter den zuständigen Beamten sind verwirrend.

Auch § 20 Abs. 4 – das wurde bereits in der Ausschußsitzung diskutiert – ist zum Beispiel verwirrend: "Die Lenkerberechtigung für die Klasse C darf nur für fünf Jahre, ab dem 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten gemäß § 8 erforderlich. Die zur Erlangung dieser Verlängerung und des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften sind von Stempelgebühren befreit." – Unsere gestrige Anfrage, wie es tatsächlich ausschaue, hat gezeigt, daß man in Österreich sehr interessante Dinge erleben kann: Eine Bezirksverwaltungsbehörde verlangt 350 S plus zweimal 180 S – das sind insgesamt 710 S –, obwohl das Gesetz dies nicht vorsieht, meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem anderen Bundesland erfährt man analog dazu, daß weit über 1 000 S dafür zu zahlen seien! – Hier muß ich mir schon folgende Frage stellen: Ist dieses Gesetz ein reines Geldbeschaffungsgesetz geworden, oder wollte man damit etwas Gutes tun? (Beifall des Bundesrates Weilharter.  – Bundesrat Mag. Gudenus: So ist es!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte daher um Verständnis: Wir alle werden gemeinsam danach zu trachten haben, daß das wieder repariert wird! Das kann nicht auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden! Der Herr Bundespräsident hat vorhin hier etwas sehr Treffendes gesagt, nämlich daß die Jugend abseits steht und demokratieverdrossen ist. – Das sind die Ursachen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und daher sind wir dazu verpflichtet, das sofort zu reparieren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Dr. Tremmel und Eisl. )

13.22

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. John Gudenus das Wort. – Bitte.


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