Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 61

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Dann kommt der nächste Clou: Die Einweisung ist nur mit chefärztlicher Zustimmung möglich. Warum, so frage ich mich, ist der Hausarzt nicht gut genug? Ist er nicht genauso dazu verhalten, entsprechend genau zu prüfen? – Er hat meist auch Kassenverträge. Warum muß dann der Chefarzt zustimmen? – Der arme Patient muß – meistens geht man nur dann in ein Krankenhaus oder in ein Sanatorium, wenn etwas akut ist – in diesem Zustand die langen Wege auf sich nehmen.

All das scheint mir darauf abzuzielen, diesen privaten Bereich, der eine möglicherweise entstehende Monopolsituation des staatlichen Gesundheitsbereiches durchaus einschränken könnte, zurückzudrängen. Das dürfte nicht sein.

Abgesehen davon sollten wir in der heutigen Zeit darauf achten, daß die Zahl der Arbeitsplätze erhalten oder, wenn es geht, sogar vermehrt wird. In diesem Bereich bestehen in Österreich insgesamt 30 000 Arbeitsplätze, und diese Zahl möchte man reduzieren – aus Gründen, die mir persönlich nicht ganz schlüssig sind.

Sehr geehrte Frau Ministerin! In der entsprechenden Beantwortung scheint als ein Argument dafür Kosteneinsparung auf. Dazu muß ich sagen: Ein Großteil wird doch mit Zusatzversicherungen finanziert. Das allein kann es nicht sein.

Vielleicht wäre es besser, wir würden uns nicht nur diesen Bereich – er gehört durchleuchtet, er gehört überprüft –, sondern auch den eigenen Bereich der Gesundheitsvorsorge anschauen, zum Beispiel den "Fonds gesundes Österreich", um zu sehen, wie dort die Mittel eingesetzt werden. Werden sie tatsächlich im Sinne der Satzung der Stiftung eingesetzt, oder legt man mehr Wert auf eine optimale EDV-Ausstattung und sieht den Satzungssinn, nämlich für eine gesunde österreichische Bevölkerung zu sorgen, nur etwas verschwommen? – Es wäre also eine Menge an Durchleuchtungsmöglichkeiten gegeben.

Weil wir gerade bei den Kosten sind: Ich glaube, es sind mehr als 500 Millionen Schilling bereits ausständig, weil es einen Gesetzesfehler gibt und ausländischen Patienten nicht immer die Leistungen in Rechnung gestellt werden oder aus bestimmten Gründen nicht gestellt werden können. Aufgeregt haben sich in diesem Zusammenhang nicht die Wiener, sondern kleinere Bereiche, die genauer gestionieren und rechnen müssen.

Führen Sie sich folgendes vor Augen, meine Damen und Herren: Sie als österreichischer Staatsbürger, als österreichische Staatsbürgerin fahren ins Ausland, etwa in die Schweiz oder in die USA, sie haben dort selbstverständlich Bares vorzulegen, wenn sie in ein Krankenhaus aufgenommen werden wollen, oder sie haben dort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. – All das ist bei uns nicht der Fall.

Es ist klar, daß die Menschen behandelt werden sollen, aber es gibt in diesem Bereich eine Art Tourismus – zum Beispiel in der Steiermark, dorthin kommen Personen aus Slowenien –, und die Abrechnung wird dann irgendwie abgewickelt. Der Prozentsatz dieser Menschen, die dort in den Praxen behandelt werden sollen, beträgt oft beinahe 50 Prozent.

Es gäbe in diesem Zusammenhang noch andere Dinge zu erwähnen; den Bereich des Hebammengesetzes wird Kollege Bösch noch besonders erläutern. Ich weise nur darauf hin, daß Kollegin Haunschmid zu diesem Punkt einen Entschließungsantrag einbringen wird, der sich mit der Meningitis-Erkrankung befaßt.

Ich selbst darf einen Entschließungsantrag vorlegen, dessen Inhalt ich bereits angedeutet habe, er betrifft den Kostenersatz bei ausländischen Patienten in österreichischen Krankenhäusern.

Österreichs Spitäler sind wegen eines Gesetzesfehlers seit Anfang 1997 nicht in der Lage, ihren ausländischen Patienten Rechnungen zu stellen. Allein für 1997 sind ausländische Patientenrechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als 500 Millionen Schilling offen.

Eine Bemerkung dazu: Frau Ministerin! Stimmt dieser Betrag, oder ist er höher oder geringer? (Bundesministerin Hostasch: Das stimmt nicht mehr!) Er stimmt nicht mehr, Sie werden mir


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