Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 60

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Ich weiß schon, daß der Gesundheitsbericht ein Spiegel der Tätigkeit sein soll und nicht immer anregen kann. Aber trotzdem wären Anregungen durchaus vonnöten und auch gut.

Oder: Die Todesursache Unfall ist in Österreich häufiger als im gesamteuropäischen Durchschnitt. Von der Selbstmordrate rede ich gar nicht, da haben wir neben Ungarn einen europäischen Spitzenwert.

Die tabellarischen Darstellungen im Gesundheitsbericht – ich verstehe das – zeigen eher Bereiche, die zu positiven Schlüssen führen können. Es wäre interessant, im Bereich der Säuglingssterblichkeit, der Unfälle im Zusammenhang mit Alkohol, der Krebserkrankungen, Herztod und anderem mehr die Tendenz graphisch dargestellt zu sehen.

Die gescheiterten Vorhaben, die im Gesundheitsbereich ebenso vorhanden sind, wurden charmant umschrieben. Ich denke etwa an die Gemeinschaftspraxen, an die Gruppenpraxen. De facto gibt es sehr wenige beziehungsweise wurden sehr wenige gegründet. Im Bericht heißt es:

"In den letzten drei Jahren wurde die rechtliche Möglichkeit eines gesellschaftlichen Zusammenschlusses der freiberuflich Tätigen verbessert" – dann kommt das entsprechende Gesetzeszitat. – "Insbesondere wurde es den Freiberuflern ermöglicht, sich in Gesellschaften zusammenzuschließen. Die Verbesserungen sollten" – dieses Wort ist sozusagen mit Gänsefüßchen zu versehen, weil das erste Mal zum Ausdruck kommt, daß es nicht passiert ist – "im Berichtszeitraum auch den Ärzten durch ein Gruppenpraxengesetz beziehungsweise entsprechenden Änderungen des Ärztegesetzes zugänglich gemacht werden. Dabei erhoffte man sich auch eine verbesserte ärztliche Versorgung der Bevölkerung. Allerdings trat der diesbezügliche Gesetzentwurf nicht in Kraft." – Und dann heißt es weiter: "Der Standesvertretung der Ärzte, die zunächst den Gruppenpraxen skeptisch gegenüberstand, ging die im Entwurf geplante Liberalisierung nicht weit genug, während der Gesetzgeber der freiberuflichen Arzttätigkeit keinen zu starken Einschlag in Richtung Kapitalgesellschaften gehen wollte."

Warum hat man da nicht weiter verhandelt, und warum hat man das Ziel aus den Augen verloren, tatsächlich zu Gruppenpraxen zu kommen, die ein sehr guter Ausgleich zum Monopolcharakter der staatlichen Gesundheitsvorsorge wären?

Damit komme ich bereits zum nächsten Punkt, der mir ein besonderes Anliegen ist – nicht nur, weil es dabei um Arbeitsplätze geht, sondern weil das ein typischer Bereich für die private Vorsorge ist –: Das sind die privaten Krankenanstalten, die in dem neuen System meiner Meinung nach etwas unter die Räder kommen und die in diesem Gesundheitsbericht auch nicht erwähnt werden.

Ich nenne nochmals die Punkte, meine Damen und Herren, die in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz sind.

Erstens: Sie müssen die Verträge mit der Gebietskrankenkasse abschließen und haben daher keine Möglichkeit, Beträge einzufordern, anstatt daß man ein gewisses Leistungsniveau einführt, ab dem der Anspruch auf entsprechende Verhandlung besteht.

Seitens des Ministeriums und der Gebietskrankenkassen wird darauf geantwortet: Das sind private Gesellschaften! Das Ministerium hat zwar ein Kontrollrecht, aber die Gebietskrankenkassen agieren in ihrem Bereich selbständig! – Das genügt mir nicht, denn wir haben ein Gesundheitsministerium, und man hätte gewisse Vorgaben zu geben.

In anderen Bereichen gibt man sie ja, meine Damen und Herren! Zum Beispiel: Du bekommst nur einen Vertrag, wenn du deine Bettenzahl bis zum Jahr 2000 um soundso viel Prozent reduzierst. – Es kann doch nicht so sein, meine Damen und Herren, daß man eine Pression setzt, und zwar nicht nur gegenüber einem Wirtschaftskörper, sondern auch gegenüber einer Gesundheitseinrichtung, die durchaus gut ist. Der Private soll ein Wahlmöglichkeit haben, denn er finanziert seinen Aufenthalt in einem Sanatorium unter anderem auch durch eine Zusatzkasse.


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