Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 63

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Zusammenfassend ist festzuhalten, daß die Ausbildungskapazität in Österreich durch die sieben Hebammenakademien ausreichend ist. Jeder dieser sieben Standorte ist für die als notwendig erachtete Ausbildungskapazität aber auch unerläßlich. – Zitat Ende.

Ich wiederhole: Jeder dieser sieben Standorte ist für die als notwendig erachtete Ausbildungskapazität aber auch unerläßlich. – Dies steht ganz am Anfang in der Zusammenfassung und auch auf Seite 43 des oben angeführten Berichtes.

Ebenso steht in diesem Hebammenbericht, daß die Ausbildung mit Vorsicht dimensioniert wurde, um der Gefahr zu begegnen, daß Hebammen im Krankenanstaltsbereich keine Anstellung finden können. Das gibt der Unerläßlichkeit der sieben Hebammenakademien dreifaches Gewicht, und daher sehe ich in der geplanten Auflösung aller beziehungsweise in der derzeitigen Schließung von vier Bundeshebammenakademien einen großen Widerspruch. Aufgrund des vorher Gesagten ist das für mich auch völlig unverständlich.

Weiters möchte ich erwähnen, daß der Bereich der Hebammen Bundesangelegenheit in Gesetzgebung und Vollziehung ist – Artikel 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG. (Bundesministerin Hostasch: Nein!)

Jetzt möchte ich auf ein Problem im Zusammenhang mit der Bezahlung der Hebammen eingehen, auf die Gehälter der ersten Absolventinnen des dreijährigen Lehrganges, die heuer im Oktober fertig werden und ihr Diplom erhalten. Wie wird dies nun geregelt? Wird das Gehaltsschema der bereits praktizierenden Hebammen an jenes der Absolventen der Hebammenakademie, die Matura-Voraussetzung haben und damit wahrscheinlich in das Gehaltsschema B eingestuft werden, angeglichen, oder werden diese Absolventen ebenfalls in C eingestuft, wie das bei den Hebammen derzeit der Fall ist? – Ich habe bereits im Jahr 1994 auf diese Problematik hingewiesen.

Das Matura-Niveau sagt aber noch nichts über die Qualität der praktischen Arbeit aus. Unsere Hebammen leisten hervorragende Arbeit. Sie sind in einem Bereich tätig, in dem sehr viel Persönlichkeit nötig ist, und diese haben unsere Hebammen. Wenn die Hebammen dann unterschiedlich bezahlt würden, wäre das meiner Meinung nach eine große Ungerechtigkeit. Gute beziehungsweise sehr gute Hebammen gibt es mit und ohne Matura – und darauf kommt es wohl an.

In Vorarlberg gibt es derzeit 80 Hebammen. In den nächsten Jahren werden neun Hebammen benötigt. Im Herbst dieses Jahres werden drei Vorarlberger Hebammen ihr Diplom erhalten. Laut der Vorarlberger Gremialvorsteherin für Hebammen, Frau Steurer, ist das Interesse für den Hebammenberuf sehr groß. Es gibt mehr Interessentinnen, als Ausbildungsplätze vorhanden sind.

Ich möchte daher abschließend noch einmal auf den eklatanten Widerspruch zwischen dem Ausbildungsplan für Hebammen für die Jahre 1996 bis 2010 und den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die sich auf diesen Bericht beziehen, hinweisen und Sie, Frau Bundesministerin Hostasch, bitten, Ihre Pläne zur Auflösung der Bundes-Hebammenakademien noch einmal zu überdenken.

Der Vorarlberger Landeshauptmann Dr. Sausgruber und der Vorarlberger Landesstatthalter und Gesundheitslandesrat Dr. Hans-Peter Bischof haben Ihnen bereits mit Schreiben vom 4. Dezember 1997 ihre große Besorgnis im Zusammenhang mit der Schließung der Bundes-Hebammenakademien per 2001 mitgeteilt und dies im erwähnten Schreiben auch sachlich begründet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.14

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Karl Drochter. Ich erteile ihm dieses.

14.14

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Der uns heute vorliegende Gesundheitsbericht ist erst der zweite, der erste wurde


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