Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 64

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dem Bundesrat und dem Nationalrat im Jahr 1994 vorgelegt. Wenn man die beiden Berichte miteinander vergleicht, so muß man doch sagen, daß der Bericht über die Jahre 1993/94/95 weit übersichtlicher und inhaltlich aussagekräftiger ist als der vorhergegangene. Und daher bin ich voll der Hoffnung, daß der nächste Gesundheitsbericht, der dann unter der alleinigen Verantwortung unserer Frau Bundesministerin Hostasch erstellt werden wird, alle Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates zufriedenstellen wird.

Ich möchte im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform aber auch die Regierungserklärung des Bundeskanzlers Klima erwähnen, weil wesentliche Punkte der Gesundheitspolitik in dieser Erklärung vom 29. Jänner 1997 nachzulesen sind. Er verlangt beziehungsweise kündigt den Zugang zu den Einrichtungen der Medizin für jedermann an. Er sichert die Finanzierung unseres Gesundheitswesens zu und kündigt an, daß es in dieser Funktionsperiode zu einer besseren Abstimmung der Behandlungsdienste zwischen den Krankenhäusern und den niedergelassenen Ärzten kommen wird. In der Gesundheitspolitik soll mehr Gewicht der Vorbeugung, der Früherkennung von Krankheiten gegeben werden – die notwendigen Prioritäten sind zu setzen. Er wird weiters sicherstellen, daß auch im Bereich der Arbeitswelt Faktoren der Gesundheitspolitik vermehrt Berücksichtigung finden.

Ich möchte die Gelegenheit nützen, unsere Frau Bundesministerin zu dem mutigen Schritt zur Veränderung zu beglückwünschen, zu ihrer Bereitschaft zu Flexibilität im Interesse der Bevölkerung, denn die Einbindung der Krankenkassen beim Zahnersatz ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Volksgesundheit. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall des Bundesrates Schöls. ) Ich meine auch, daß dies ein wesentlicher Beitrag dazu sein wird, daß der "Zahntourismus in unsere Nachbarländer" zurückgeht, da es doch wesentliche Kostenunterschiede zwischen Zahnersätzen, die von österreichischen Zahnärzten angefertigt werden – sie hatten dafür bisher die Monopolstellung –, und jenen der nun auch berechtigten Ambulatorien der Krankenkassen gibt.

Die Frau Bundesministerin hat auch angekündigt, daß sie im Jahr 1998 Schwerpunkte setzen wird, und hat für die Initiative Gesundheitsförderung an die 100 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Ich möchte hier nicht alle Schwerpunkte aufzählen, sondern mich auf zwei konzentrieren und diese besonders hervorstreichen.

Der erste Schwerpunkt ist die Anti-Raucher-Kampagne, die sich vor allem an die jungen Burschen und Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren richtet, um sie vom ersten Griff zur Zigarette abzuhalten.

Der zweite Schwerpunkt, der mir sehr wichtig erscheint, ist eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über vermeidbare Krankheiten, was zwangsläufig, sollte dies in umfassendem Maße gelingen, zu weniger Krankenständen führen könnte.

Es ist von meinem Vorredner, Kollegen Tremmel, schon erwähnt worden, daß die Lebenserwartung der Männer und Frauen gestiegen ist und daß die Lebenserwartung der Frauen erstmals die 80-Jahre-Marke überschritten hat.

Besonders erfreulich ist auch, daß die Säuglingssterblichkeit zurückgegangen ist.

Angesichts dieser wichtigen Zahlen und Statistiken muß uns bewußt sein, daß Gesundheitspolitik nicht kostenlos ist und es auch nicht sein kann, daß jeder einzelne seinen Beitrag in irgendeiner Form leisten kann – er sollte das in Zukunft auch vermehrt tun –, sodaß die gesamten Leistungen im Gesundheitsbereich, die in Österreich derzeit auf einem sehr hohen Niveau erbracht werden, auch weiterhin finanziert werden können.

1995 betrugen die Gesundheitsausgaben rund 185 Milliarden Schilling, das sind 8,1 Prozent des Bruttonationalproduktes. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um ein Zehntel. Im Vergleich dazu beträgt der Durchschnittswert in der Europäischen 7,6 Prozent; der OECD-Durchschnitt liegt bei 7,9 Prozent.


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