Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 65

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Von Interesse ist auch ein Vergleich zwischen den Jahren 1985 und 1995: Die Zuwachsrate bei den Gesundheitsausgaben betrug in Österreich 7,5 Prozent. Ein Vergleich mit der Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes zeigt, daß dieses im angegebenen Zeitraum lediglich um 5,4 Prozent stieg. Das ist ein Beweis dafür, daß wir in Österreich mehr für die Gesundheit ausgeben, als es der Steigerungsrate des BIP entspräche. Wir sind also nicht nur sehr bemüht, das hohe Niveau in unserem Gesundheitsbereich zu halten, sondern versuchen auch, es in manchen Bereichen sogar noch zu erhöhen.

Frau Bundesministerin Hostasch hat auch die Einführung der Chip-Karte angekündigt, diese soll an die Stelle des Krankenscheines treten. Das ist wirklich sehr zu begrüßen. Man kann die Bundesministerin dabei nur unterstützen, wenn sie diesbezüglich etwas mehr Gas gibt. Dies in Etappen durchzuführen, wäre, so glaube ich, durchaus möglich.

Nun möchte ich mich einem besonderen Schwerpunkt zuwenden, der Gesundheit auf dem Arbeitsplatz – und hier wiederum dem Arbeitnehmerschutz. Immerhin gibt es in Österreich mehr als 3 Millionen Arbeitnehmer, die auf den verschiedensten Arbeitsplätzen ihrer Tätigkeit nachgehen und dabei zum Teil beträchtliche Risken in Kauf zu nehmen haben. Wir alle wissen, daß Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten meist Dauerschäden bei den betroffenen Arbeitnehmern zur Folge haben. Diese bedeuten nicht nur für den Betroffenen selbst großes Leid, sondern auch für dessen Familie. Neben einer Einschränkung der Lebensqualität zieht eine gesundheitliche Schädigung auch noch beträchtliche Einkommenseinbußen nach sich.

Leider werden diese Schicksale – Jahr für Jahr sind das gar nicht wenige in Österreich – von der Öffentlichkeit und von den Medien nicht weiter beachtet. Daher bleiben sie auch unkommentiert, obwohl sie jährliche Kosten in Höhe von 5 Milliarden Schilling verursachen. Der Schaden für die österreichische Volkswirtschaft insgesamt beläuft sich auf 30 Milliarden Schilling.

Im folgenden möchte ich einige konkrete Anmerkungen zu einem besonders wichtigen Thema machen, nämlich dem Arbeitsschutz auf dem Arbeitsplatz, also in den Betrieben, in den Büros, in den Dienststellen und auf den Baustellen. Das neue Arbeitnehmerschutzgesetz, das in wesentlichen Teilen am 1. Jänner 1995 in Kraft getreten ist, stellt eine entscheidende Grundlage für eine Verbesserung sowohl der Lebensbedingungen als auch der Gesundheit der Beschäftigten in der Arbeitswelt dar. Mit Hilfe dieses Gesetzes ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Beachtung der von den Arbeitswissenschaftlern formulierten Bewertungskriterien gesetzt worden: Schädigungsfreiheit, Persönlichkeitsförderlichkeit und Zumutbarkeit sind damit nicht nur eine Grundlage der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung, sondern auch zu einem unverzichtbaren Maßstab für die Gestaltung der Arbeit selbst geworden.

Aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz resultieren sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Diese sollten immer unter der Prämisse der Verfolgung des obersten Zieles stehen, nämlich der Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Verhinderung des Entstehens berufsbedingter Erkrankungen. Dadurch würden auch die betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten der arbeitsbedingten Erkrankungen wesentlich reduziert werden. Ich habe schon die jährliche Schadenssumme in der Höhe von 30 Milliarden Schilling erwähnt, aber in diesen ist natürlich nicht das persönliche Leid der einzelnen Betroffenen inbegriffen.

In Österreich kommt es – trotz sinkender Tendenz – immer noch zu rund 180 000 Arbeitsunfällen pro Jahr, ferner erkranken 2 000 Kolleginnen und Kollegen als unmittelbare Folge ihrer täglichen Arbeit an einer der anerkannten Berufskrankheiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grund genug, gemeinsam – Arbeitgeber, Interessenvertreter, Belegschaftsvertreter, aber auch Arbeitnehmer selbst – mehr für die Gesundheit auf dem Arbeitsplatz zu tun! Wir haben die Verpflichtung, anzuregen, mehr vorbeugende Maßnahmen, mehr Prävention zu ermöglichen, vor allem in den Betrieben. Es fängt manches Mal bei scheinbar banalen Sachen an: bei der richtigen Ernährung unserer Kolleginnen und Kollegen, also der Mitarbeiter, in den Werksküchen oder Kantinen, sowie bei den richtigen Bewegungsabläufen, auch im Büro beim Sitzen und bei der Arbeit mit dem PC – aber besonders in


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