Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 66

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den Werkstätten. Wichtig ist auch der Kampf gegen den Alkoholismus. – Das sind nur einige Hinweise auf sogenannte Zivilisationskrankheiten, wie sie fälschlicherweise genannt werden, um die Problematik der Gesundheitsgefährdung auf dem Arbeitsplatz vielleicht etwas zu verschleiern.

Eine hervorragend wichtige Funktion in bezug auf die Gesundheit der Arbeitnehmer hat die Arbeitsinspektion. Auch hier sei kritisch angemerkt, daß ich es nicht für richtig halte, daß die Arbeitsinspektion an sich von manchen Teilen der Wirtschaft und von manchen Politikerinnen und Politikern sehr oft in Frage gestellt wird. Wir werden sicherlich solchen Bestrebungen, die den Interessen der Gesundheit der Arbeitnehmer zuwiderlaufen, auch weiterhin mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Kosteneinsparungen zu Lasten der Sicherheit beziehungsweise der Gesundheit der Arbeitnehmer sind sicherlich nicht der richtige Weg. Aber aufgrund unserer vielen Kontakte und Informationen aus den Betrieben wissen wir auch, daß es den Arbeitsinspektoren derzeit nicht möglich ist, und zwar wegen ihrer zu geringen personellen Ausstattung, die notwendige Kontrolle in den Betrieben durchzuführen, sodaß man über manche Bereiche sagen kann, daß die Sicherheit auf dem Arbeitsplatz gefährdet ist.

Denn nur ein Drittel der Betriebe kann von den Arbeitsinspektoren, eben wegen der bereits erwähnten Personalknappheit, aber auch infolge nicht ausreichender Budgetvorsorge, besucht werden. Ich darf daher eine große Bitte an Sie, Frau Bundesministerin, richten, nämlich dafür Sorge zu tragen, daß die Arbeitsinspektorate so rasch wie möglich mit mehr Personal ausgestattet werden, und auch die notwendige Budgetvorsorge dafür zu treffen, daß die Betriebe in hinreichendem Ausmaß besuchen werden können, denn das kommt uns, vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen, allen zugute.

Eine sehr wichtige Funktion in bezug auf die Gesundheit auf dem Arbeitsplatz üben – neben dem Arbeitsinspektorat, der Eigenverantwortung der Kolleginnen und Kollegen, den Vorgesetzten und den Betriebsinhabern – die Sicherheitsvertrauenspersonen aus.

Wie sie ihre Funktion ausüben können, hängt sehr oft von ihrer Ausbildung und von ihren Kenntnissen ab. Nur mit einer sehr guten Ausbildung und mit umfassenden Kenntnissen ist es möglich, daß sie die ihnen übertragenen Aufgabe im Interesse der Arbeitnehmer auch tatsächlich wirksam erfüllen. Ich würde daher die Forderungen unterstützen, die dahin gehen, man sollte auch den Sicherheitsvertrauenspersonen bald einen Anspruch auf Bildungsfreistellung im Rahmen ihrer Funktionsperiode zugestehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund hat sich in Zusammenarbeit mit der Unfallversicherung zur Errichtung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Beratungseinrichtungen verpflichtet. Diese zugesagten Leistungen kommen ab Jänner 1999 auch Betrieben bis zu 50 Beschäftigten zugute. Ich gehe davon aus, daß die notwendigen Einrichtungen zeitgerecht bereitstehen und auch von den Betrieben beziehungsweise von den Belegschaften in Anspruch genommen werden.

Abschließend möchte ich die Behauptung in den Raum stellen, daß Österreich sicherlich eines der bestausgestatteten sozialen Gesundheitssysteme in der ganzen Welt hat. Dieses System wird von einem System der Pflichtversicherung getragen, das nicht durch die Versicherungspflicht bei privaten Versicherungseinrichtungen ersetzt werden kann. Es gibt nämlich wesentliche Unterschiede. Bei der Versicherungspflicht sind die Beiträge Risikoprämien, die keinen sozialen Ausgleich wie bei der Pflichtversicherung berücksichtigen können. Die Pflichtversicherung beruht auf einkommensbezogenen Beiträgen. Nur so ist es möglich, daß alle Österreicherinnen und Österreicher, auch jene, die über ein geringes Einkommen verfügen, die gleichen gesundheitserhaltenden Maßnahmen in Anspruch nehmen können. Daher ist es für uns Sozialdemokraten eine Selbstverständlichkeit, daß wir auch dem Gesundheitsbericht 1997 unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.33

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile ihm dieses.


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