Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 71

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Aber es hat nie eine Phase gegeben, in der Angst in der Bevölkerung berechtigt gewesen wäre. Ich möchte Sie bitten, gerade in solch sensiblen Fragen wie jener der Gesundheit, insbesondere der Gesundheit von Kindern, da auch Todesfolgen auftreten können, besondere politische Sensibilität walten zu lassen und zur Beruhigung, aber auch zur sachlichen Aufklärung beizutragen. Was die Information betrifft, so habe ich mich während der ganzen Zeit bemüht, durch die Experten des Gesundheitsressorts in Zusammenarbeit mit Medien, aber auch durch persönliche Aussagen die nötigen Klarstellungen vorzunehmen. Wenn es dem einen oder anderen zuwenig zu sein schien, tut mir das leid, aber ich denke, wir waren täglich vielfach mit sachlichen und objektiven Informationen präsent.

Erlauben Sie mir jetzt einige Bemerkungen zur Frage des Hebammenberichtes, zunächst ebenfalls zum Bereich des Grundsätzlichen. Wir hatten bis 1994 eine Rechtslage, wonach die Ausbildung von Hebammen ausschließlich dem Bund vorbehalten war. Es waren die Bundesländer, die an dieser Monopolstellung schärfste Kritik geübt und vom Bund verlangt haben, sie zu beseitigen. Mit der Schaffung des Hebammengesetzes im Jahr 1994 wurde dieses Ausbildungsmonopol des Bundes aufgehoben.

Der logische Grund für diese Beseitigung besteht überdies in dem Faktum, daß auch in den anderen Gesundheitsberufen die Ausbildung durch Einrichtungen des Bundes vorgenommen wird, aber die konkrete Umsetzung, der Einsatz, die Vertragsgestaltung und die Gestaltung der Details Sache der Länder ist, weil diese ein sehr hohes Interesse daran haben, aufgrund ihrer unmittelbaren föderalistischen Bedürfnisse vom Bund unbeeinflußt eigenständige Politik machen zu können. Ich denke daher, daß es gerade aus der Sicht des Bundesrates wichtig ist, darauf zu verweisen, daß die Länder jene Ansprechpartner sind, die in der Umsetzung des Bedarfes nach Hebammenausbildung sowie Hebammeneinsatz die entsprechenden weiteren Schritte zu tätigen haben.

Wir sind selbstverständlich daran interessiert, daß diese geänderte gesetzliche Situation in geordneter Form in die Praxis umgesetzt wird. Darüber habe ich bereits im vergangenen Jahr mit den Gesundheitsreferenten der Länder Gespräche geführt. Weil von dem Schreiben die Rede war, das Herr Landeshauptmann Dr. Sausgruber an uns gerichtet hat, möchte ich Sie informieren, daß dieses Schreiben seitens meines Ressorts bereits beantwortet wurde. Auch in diesem Schreiben ist darauf verwiesen worden, daß das Land Vorarlberg, aber auch andere Bundesländer besonderes Interesse daran bekundeten, daß die Kompetenz den Ländern übertragen wird und der Bund seine Monopolstellung nicht beibehält. Wir denken, daß damit der richtige, in unserem föderalistischen System bewährte Weg fortgesetzt worden ist.

Weil Daten zu den Geburten angesprochen wurden, möchte ich einmal eine Zeitung zitieren, und zwar "Die Presse" vom 4. Februar 1998. Ich möchte Ihnen diesen kurzen Bericht vorlesen, weil er meiner Ansicht nach sehr deutlich die Einschätzung, die wir vorgenommen haben, als richtig unterstreicht. Darin heißt es unter der Überschrift "Dramatischer Rückgang bei den Geburten": "Um 11 Prozent ging die Zahl der Geburten in Österreich gegen Ende 1997 zurück. – Es zeichnete sich schon ab. In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres ging die Zahl der Geburten in Österreich um 3,2 Prozent zurück. In den letzten drei Monaten des Jahres 1997 brach die Zahl allerdings dramatisch ein: Im Vergleich zu 1996 wurden um 11,3 Prozent weniger Geburten verzeichnet. 1997 kamen 84 200 Kinder zur Welt, 1996 waren es noch 88 809 gewesen. Das Statistische Zentralamt sieht den drastischen Geburtenrückgang nicht als statistischen Ausreißer, sondern als einen Trend. Denn die Fertilität habe Ende 1997 einen ,historischen Tiefstand’ erreicht. Auch die Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen wird in den vergangenen Jahren immer kleiner."

Das könnte ich noch fortsetzen. Es zeigt sich also, daß auch eine andere Stelle, die über sehr viel statistisches Material verfügt, unserer Einschätzung über die grundsätzliche Tendenz recht gibt.

Ich möchte zum Hebammenbericht nur noch auf einen Punkt verweisen, sehr geschätzte Damen und Herren! Von Frau Bundesrätin Giesinger wurde in der Debatte die Entgeltfrage angesprochen. Entgeltfragen sind nicht Gegenstand von Bundesgesetzen und können daher auch


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