ger, und deshalb sind Maßnahmen, die eine Verstärkung im Pflegebereich vorsehen, zweifellos eine große Hilfe.
Weiters sieht der Gesundheitsbericht die Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung und Vorgaben für deren Durchführung vor – ich werde anschließend noch kurz auf diese Durchführungsbestimmungen zu sprechen kommen –, aber auch die Förderung des Transplantationswesens – auch hier, so glaube ich, ist die Zusammenarbeit der Bundesländer zweifellos so notwendig wie noch nie – und auch eine Sicherstellung der bestehenden Dokumentation im stationären Bereich und die Erfassung weiterer Daten unter Berücksichtigung aller Gesundheitsbereiche.
Die Einrichtung einer Strukturkommission hat folgende Aufgaben – auch dies ist, wie ich meine, ein wesentlicher Schritt, um die Effizienz des Gesundheitswesens zu verbessern –: die Weiterentwicklung der leistungsorientierten Vergütungssysteme unter Berücksichtigung aller Gesundheitsbereiche, also nicht nur der stationären, die Festlegung des zu einem Leistungsangebotsplan weiterentwickelten österreichischen Krankenanstaltenplanes einschließlich des Großgeräteplanes – auch da ist sinnvollerweise ein verstärktes Koordinieren zwischen den einzelnen Krankenanstalten und Bundesländern vorgesehen; gerade bei hochtechnisierten Apparaten in Spitälern ist ein sinnvoller Mitteleinsatz in Zukunft zweifellos notwendig –, aber auch die Erlassung von Grundsätzen für die Verwendung von Strukturmitteln.
Ich möchte nur drei dieser Grundsätze herausstreichen, weil sie mir besonders wichtig zu sein scheinen. Erstens: der Abbau von Kapazitäten im Bereich der Akutversorgung in Krankenanstalten. – Wir wissen, das sind besonders teure Positionen im Gesundheitsbudget.
Zweitens – das ist die logische Schlußfolgerung aus diesem ersten Punkt –: die Schaffung und der Ausbau alternativer Versorgungseinrichtungen, insbesondere von Pflegebetten, Hauskrankenpflege und mobilen Diensten, sowie sozialmedizinischer und auch psychosozialer Betreuungseinrichtungen.
Ein dritter wesentlicher Bereich ist in diesem Zusammenhang, im Bereich der Verwendung von Strukturmitteln, der Ausbau integrierter Versorgungssysteme, insbesondere Sozial- und Gesundheitssprengel betreffend.
Für uns als Bundesräte und als Ländervertreter ist auch der Hinweis sehr wichtig, daß es zur Einrichtung eines Konsultationsmechanismus zwischen der Sozialversicherung und den Ländern zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Strukturveränderungen kommen muß, die auch die Regelung der Veränderung der Leistungsangebote im stationären, halbstationären, tagesklinischen, ambulanten, aber auch im niedergelassenen Bereich vorsieht.
Wir alle wissen, daß diese Maßnahmen nur dann funktionieren werden, wenn es auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten gibt. Daher ist der Vorschlag, der sich auch im Gesundheitsbericht findet, entsprechende Sanktionsmechanismen einzuführen, durchaus zu begrüßen. Diese Sanktionsmechanismen sehen zum Beispiel vor, daß es zur Zurückhaltung von Bundesmitteln kommt, wenn es Verstöße gegen die einvernehmlich festgelegten Pläne gibt, wenn es zu einer nicht ordnungsgemäßen Dokumentation kommt oder wenn die Strukturmittel nicht widmungsgemäß verwendet werden.
All das klingt vielleicht sehr trocken, es sind dies aber dringend notwendige Veränderungen in der Struktur des österreichischen Gesundheitswesens. Sie mögen vielleicht wenig spektakulär klingen, haben aber für die Zukunft des österreichischen Gesundheitswesens große Bedeutung.
All das verblaßt natürlich gegenüber jenen Zahlen, die Sie, Frau Bundesministerin, heute schon angesprochen haben, den Zahlen, die sich mit der Säuglingssterblichkeit beschäftigen und zeigen, daß sich die diesbezügliche Zahl von 1985 bis 1995 mehr als halbiert hat, und den Zahlen im Bereich der Lebenserwartung, die zeigen, daß Männer und Frauen heute deutlich mehr an Lebenserwartung konsumieren können.
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