Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 77

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Wenn ich vielleicht dazu noch eine statistische Zahl nachreichen darf: Ein 60jähriger Mann hat derzeit noch mehr als 18 Jahre zu erwarten, und eine 60jährige Frau mehr als 22 Jahre. Das ist eine sehr schöne Zeit, die man zusätzlich erleben kann und darf. Das ist zweifellos und sehr augenscheinlich ein hervorragender Erfolg des Gesundheitswesens, nicht zuletzt auch dank Ihrer Tätigkeit, Frau Bundesministerin! – Und wer dich kennt, weiß, daß du mit deiner sehr kooperativen Art auch Garantin dafür bist, daß die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, wenn es um die Finanzierung und um das Durchsetzen all dieser Maßnahmen geht, funktioniert, und daß du ein sehr kooperativer Ansprechpartner bist! Ich wünsche dir für die Durchsetzung dieser sehr schwerwiegenden Strukturaufgaben viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesministerin Hostasch: Danke!)

15.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich darf noch einmal zurückkommen auf den Antrag, den Kollege Jaud und Kollege Payer eingebracht haben. Ich teile natürlich mit, daß dieser Antrag genügend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht. Ich habe das vorhin leider übersehen. Ich bitte, mir das nachzusehen.

Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Haunschmid. – Bitte.

15.25

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wiederholt befassen sich schriftliche und mündliche Anfragen freiheitlicher Abgeordneter mit Lücken im Meldewesen bei übertragbaren oder gefährlichen Erkrankungen. Wiederum zeigen sich derzeit am Beispiel der Gehirnhautentzündung, der Meningitis, gravierende Mängel bei der gegenseitigen Weitergabe von Informationen.

So sind in Bayern bereits im Dezember die ersten Erkrankungen aufgetreten. Am 3. März 1998 brachte die "Passauer Neue Presse" mit einem Artikel den Stein ins Rollen. Die Bayern haben sich gegen die österreichischen Anschuldigungen verwahrt, sie haben es pünktlichst gemeldet, und zwar per Telefax am Wochenende vorher. Aber wahrscheinlich haben sie es als unglaubwürdig erachtet, daß die Meldung an das Landesfeuerwehrkommando in Oberösterreich gehen sollte, und haben die Krankheitsfälle über die Polizei der Sicherheitsdirektion in Oberösterreich gemeldet.

Dort ist die Information natürlich liegengeblieben, weil die Behörde nicht zuständig war und weil vor allem auch nicht "dringlich" draufgeschrieben war. Warum man da nicht zurückgerufen und die Behörde in Bayern gefragt hat, wie dringlich das ist, und nicht darauf aufmerksam gemacht hat, daß es die Bayern der falschen Stelle gemeldet haben, sei dahingestellt. Das wissen wir nicht. Auf alle Fälle hat das bestimmt ein ironisches Lächeln bei den Bayern hervorgerufen, weil es unverständlich ist, daß ein Landesrat weiterhin darauf besteht, daß Meldungen über gefährliche Krankheiten, die über die Grenzen gehen, an das Landesfeuerwehrkommando erfolgen.

Am 3. März lautete der Titel einer Aussendung von Herrn Landesrat Ackerl xxxgekl. sogar noch: "Kein Verdachtsfall in Oberösterreich", wogegen bereits am 4. März die APA den ersten Meningitisfall eines 17jährigen Mädchens, das in Bad Ischl zur Schule geht, gemeldet hat.

Der vom oberösterreichischen Spitalslandesrat vorgeschlagene grenzübergreifende Beamtentourismus unter dem Titel "Virenalarmplan" ist weniger wirkungsvoll als die jeweilige sofortige Einschaltung der Sanitätsbehörden. Dabei möchte ich Sie, Frau Bundesministerin, auf Ihre diesbezügliche Bundeskompetenz und auf Ihre entsprechenden Koordinationsfunktionen ansprechen. Sie sollten sich vielleicht doch darauf besinnen, einschlägige Maßnahmen ergreifen zu lassen. Zum Beispiel sollte ein echter Alarmplan erstellt werden, der nicht von unterschiedlichen Meldestellen ausgeht, sondern einschlägig durch ganz Österreich geht. Ich meine, die Sanitätsbehörde wäre die richtige Stelle, von der aus die Meldungen sofort an die weiteren Stellen erfolgen könnten, damit die entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden können.

Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:


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