ÖIAG vor. Diese wiederum wird beauftragt, ein Privatisierungskonzept vorzubereiten und der Bundesregierung vorzulegen. Die ÖIAG bekommt also keinesfalls die Möglichkeit zur freien Veräußerung des Dorotheums, und das halte ich für wichtig. Die ÖIAG hat im Bereich der Privatisierungsvorbereitungen das entsprechende Know-how vorzuweisen und hat zum Beispiel bei der ATW und bei der Saline gezeigt, daß sie im Interesse des Eigentümers, der Republik Österreich, vorgeht.
Erlöse aus der Privatisierung gehen zu 100 Prozent an den Bund beziehungsweise verringern dessen Refundierungspflichten gegenüber der ÖIAG.
Meine Damen und Herren! Die Geschäftsfelder des Dorotheums sind nicht uninteressant. Im Geschäftsbericht für 1996 steht, daß mehr als 495 000 Kunstgegenstände, Antiquitäten und Schmuckstücke im Dorotheum neue Besitzer gefunden haben. Der Gesamtumsatz belief sich auf 1,5 Milliarden Schilling, und der Jahresgewinn lag immerhin bei 36 Millionen Schilling. Bei Versteigerungen wurden 764 Millionen Schilling umgesetzt, der freie Verkauf brachte einen Umsatz von 725 Millionen Schilling. Das Darlehensvolumen im Pfandkreditbereich betrug über 400 Millionen Schilling, und das durchschnittliche Darlehen lag bei 3 598 S. Die Pfandkredite des Dorotheums dienen also hauptsächlich der kurzen Liquiditätsüberbrückung. Somit kommt dem Dorotheum nach wie vor auch eine wichtige soziale Aufgabe zu. Gerade Kunden für Pfandkredite brauchen eine seriöse, verläßliche und diskrete Anlaufstelle.
Nicht nur im Pfandbereich, sondern auch in kulturpolitischer Hinsicht hat sich das Dorotheum zu einem wichtigen Institut entwickelt. Es ist eines der ältesten Auktionshäuser der Welt. Meine Damen und Herren! Dem Dorotheum ist es gelungen, auf dem internationalen Kunstmarkt eine wichtige Stellung zu erlangen. Diese Stellung gilt es zu halten und weiter auszubauen. Gerade auf einem Markt, der von starkem Wettbewerb geprägt ist und auf dem nicht immer mit fairen Mitteln gekämpft wird, ist ein Eigentümer besonders wichtig, der sich nicht gänzlich als Eigentümer verabschiedet. Ich begrüße es daher, daß das Dorotheum – das ist gesetzlich festgelegt – zu 25 Prozent im Eigentum der ÖIAG verbleiben soll.
Es gilt auch, dem Dorotheum den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, allerdings vorsichtig und mit Augenmaß. Was es auf alle Fälle zu verhindern gilt, ist ein Ausverkauf an die Konkurrenz.
Meine Damen und Herren! Weiters liegt uns heute ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an den neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds vor. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kapitalaufstockung des Währungsfonds, sondern um eine Zusage, in Fällen der Bedrohung der Stabilität des internationalen Finanzsystems einen Kredit an den IWF zur Verfügung zu stellen. Dieser Kredit wird zu den üblichen IWF-Zinsen verzinst. Schuldner ist immer der Internationale Währungsfonds. Das heißt, wir bekommen Zinserträge für unser Geld.
Die Möglichkeit, mit kurzfristigen Überbrückungskrediten Stabilität auf dem Finanzmarkt zu schaffen, ist besonders wichtig. Unsere Wirtschaft ist darauf angewiesen, daß es international vernünftige und stabile Rahmenbedingungen gibt. Krisenfälle, wie wir sie im südostasiatischen Wirtschaftsraum in den letzten Monaten erleben mußten, werden nie ganz auszuschließen sein. Wir können und müssen aber versuchen, sowohl in den einzelnen Ländern als auch im internationalen Finanzsystem Bedingungen zu schaffen, die das Entstehen von Krisen nach Möglichkeit verhindern.
Vor jeder Krise gibt es eine Phase, in der horrende Profite aus Tätigkeiten in den betroffenen Ländern gezogen werden. Wenn daraufhin die Notbremse gezogen werden muß, dann werden die Lasten in der Regel nicht von den Profiteuren getragen, sondern zumeist von den sozial Schwachen. Besonders wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung eines internationalen Frühwarnsystems zu sein, damit auf Krisen schon im Ansatz reagiert werden kann.
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