Aber lassen Sie mich zurückkommen zu der Frage, warum es die Republik nicht selbst macht. – Würde das von der Republik selbst gemacht werden, dann würde ich möglicherweise sogar denselben Erlös bekommen, allerdings hätte ich ihn dann im administrativen Budget zu verbuchen. Wenn es aber die ÖIAG macht, so wie der Auftrag lautet, dann verkürzt das meine Zahlungsverpflichtung gegenüber der ÖIAG, und ich habe diesen Erlös aus dem administrativen Budget in dem mit den Maastricht-Kriterien konformen Budget. – Ich dachte eigentlich, daß qualifizierte Bundesräte diesen Gedanken nachvollziehen können, ohne daß man ihn derart deutlich aussprechen muß.
Ich sage das, damit künftig nicht irgendwelche Märchen darüber erzählt werden, welche üblen Maßnahmen und Undurchsichtigkeiten geschehen wären. Das ist eine Maßnahme, die es uns erst gestattet, Maastricht-konform zu budgetieren und bestimmte Privatisierungserlöse tatsächlich Maastricht-relevant einzubeziehen, um der Bevölkerung andere Maßnahmen, die sonst nötig wären, zu ersparen. Insofern ist das, wie ich glaube, eine sehr kluge, wirtschaftlich vernünftige und sozialpolitisch gerechtfertigte Maßnahme. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Herr Bundesrat Jaud hat gemeint, der Staat sei grundsätzlich ein schlechter Unternehmer. Ich will mich auf diese philosophische Diskussion nicht einlassen. Aber daß der Staat nicht unbedingt ein schlechter Unternehmer ist, beweist gerade das Dorotheum. Denn wäre es ein schlecht geführtes Unternehmen, dann wäre es kein so gutes Unternehmen – wie hier ja viele festgestellt haben –, daß man die Chance hat, an der Börse einen Preis zu erzielen. Insofern meine ich, daß die These, der Staat sei ein schlechter Unternehmer, ebenso falsch ist wie andere Stereotype, die man oft in solchen Diskussionen hört. Wichtig ist, in welchem Geist ein Unternehmen geführt wird, und daß beim Dorotheum ein guter Geist hinter der Führung steht, ist, glaube ich, unbestritten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Bereich möchte ich vorausschicken, daß ich etwas nicht ganz verstanden habe. Herr Bundesrat Weilharter hat sich mit der Novelle zum Sozialhilfegesetz beschäftigt und in der Diskussion darüber bestimmte Argumente vorgebracht, die mit der Novelle in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. Das war vielleicht ein Schmuck für die Rede. Richtig ist, daß es – und ich sage das in aller Deutlichkeit – um die Korrektur einer Maßnahme geht, in der anläßlich der großen Krankenanstaltenfinanzierungsreform etwas übersehen worden ist, und zwar in einem Bereich, der meiner Ansicht nach sonst gut gelungen ist. Dort geht es um Milliardenbeträge und um das zukünftige, preisbewußte Führen von Krankenanstalten, und dort ist in der Tat ein winziger Aspekt übersehen worden.
Wie Sie wissen, erfolgt die unechte Umsatzsteuerbefreiung faktisch nach der Art einer Beihilfe; sonst könnte das rein wirtschaftlich nicht funktionieren. Eine solche Weiterverrechnung ist bei sozialversicherten Auslandspatienten aus Gründen des internationalen Rechts nicht möglich. Bund, Länder und Gemeinden haben gemeinsam versucht, dieses Problem zu lösen. Ihr Ziel bestand darin, nicht zu sagen: Da kann man nichts machen, das zahlt der österreichische Steuerzahler!, sondern statt dessen einen Weg zu finden, wie die tatsächlich angelaufenen Kosten der Behandlung von krankenversicherten Auslandspatienten unter den Bedingungen, die durch die Verrechnung in den Krankenanstalten im Rahmen des leistungsbezogenen Krankenanstaltenfinanzierungssystems vorgegeben sind, der ausländischen Krankenversicherungsanstalt angerechnet werden können.
Diese Möglichkeit ist gefunden worden. Leider haben wir ein halbes Jahr dazu gebraucht, um einen Vorschlag zu machen. Es ist nicht immer leicht, dann, wenn Bund, Länder und Gemeinden das gleiche wollen, die Wünsche auch relativ rasch zu akkordieren. Es ist in der Tat so, daß für das Jahr 1997 eine Nachverrechnung nicht möglich ist. Für 1998 aber ist dies geregelt. – Meiner Ansicht nach hat alles andere, was in Ihrem Debattenbeitrag eine Rolle gespielt hat, damit nichts zu tun gehabt.
Letzter Punkt: die Kreditvereinbarungen mit dem IWF. Ich glaube, daß das ein sehr ernstes Thema ist und daß in der Tat im Bereich des IWF Reformen erforderlich sind. Ich sage Ihnen aber ehrlich, daß sich selbst bei verbesserter Entwicklung der Frühwarnsysteme und ähnlichem
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