Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 77

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Wir von der SPÖ sind immer zu unseren Forderungen gestanden und werden sie auch nachhaltig verfolgen und immer wieder erneut einbringen, wie zum Beispiel das Recht auf Teilzeitarbeit der Eltern bis zum Schuleintritt des oder der Kinder mit einem Rückkehrrecht auf einen Vollzeitarbeitsplatz – eine familienpolitische Maßnahme, die doch von allen gutgeheißen werden müßte.

Ich kann Ihnen dazu ein Beispiel aus eigener Erfahrung sagen: Auch ich bin vor vielen Jahren, so kann ich schon sagen, vor die Alternative gestellt worden, nach der Geburt meines Sohnes entweder ganztägig weiterzuarbeiten oder aufzuhören, weil damals die Bereitschaft nicht gegeben war, Teilzeitarbeit anzubieten. Meine Kollegin, die mir nachgefolgt ist, hat nach eineinhalb Jahren auch ein Baby bekommen und ist vor der gleichen Entscheidung wie ich vorher gestanden. Mein Chef hätte dann eine dritte neue Kraft aufnehmen müssen, um uns beide zu ersetzen. Damals konnten wir ihn überreden, unseren Arbeitsplatz auf zwei Teilzeitarbeitsplätze aufzuteilen, und es ist gutgegangen. Das war natürlich damals rechtlich insofern nicht abgesichert, weil es nur – jetzt hätte ich beinahe Freizügigkeit gesagt – aufgrund einer Großzügigkeit meines Chefs zustande kam, aber es geht. Es geht, wenn man will und wenn die Bereitschaft vorhanden ist.

Wie gesagt: Wir werden weiterhin auf diesem Recht der Teilzeitarbeit beharren und auch eigene Anträge dazu einbringen.

Wir werden weiters von unserem Wunsch auf Verlängerung der Behaltefrist der Frauen von vier auf 26 Wochen nach deren Rückkehr von der Karenz auch nicht abgehen. – Das Wort Urlaub, Frau Bundesministerin, möchte ich in diesem Zusammenhang weglassen, denn ich glaube, wir sind uns darüber einig, daß es wirklich unpassend ist, von einem Karenzurlaub zu sprechen. Vielleicht sollte bei Gelegenheit diese Formulierung einer anderen Formulierung weichen, sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Es soll eine Garantie geben, daß Frauen, die wieder in den Beruf zurück wollen, ihren Job ein halbes Jahr behalten können, weil dadurch der Wiedereinstieg leichter zu schaffen ist und auch die finanzielle Absicherung erleichtert wird.

Wir werden, wie gesagt, weiterhin darum kämpfen, daß durch diese und weitere Maßnahmen für die Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird beziehungsweise dann erst gegeben ist – meine Vorrednerin, Kollegin Fischer, hat das bereits erwähnt.

Einiges konnte aber bereits verwirklicht werden, und das muß hier auch positiv hervorgestrichen werden. Bereits unter Ihrer Vorgängerin, sehr geehrte Frau Bundesministerin, konnten die ersten 600 Millionen Schilling – erhöht durch die Beiträge von Land und Gemeinden auf insgesamt 1,2 Milliarden Schilling – für zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen ausverhandelt werden, und die letzte Tranche haben Sie, wie ich gelesen habe, vor kurzem freigegeben. Dafür danken wir Ihnen sehr, denn dadurch können rund 18 000 neue Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Weitere 600 Millionen Schilling – wieder durch Länder und Gemeinden auf 1,2 Milliarden Schilling aufgestockt – sind für die folgenden Jahre 1999 und 2000 vorgesehen. Das ist doch ein Erfolg, zu dem wir alle stehen können und stehen müssen.

Auch das Berufsbild der Tagesmütter wird durch eine Aktion unserer Frau Bundesministerin Prammer neu erstellt, damit alle beschäftigten Tagesmütter und auch -väter – es gibt auch solche – sozial- und pensionsrechtlich abgesichert werden und nicht, wie vielerorts üblich, als Quasi-Nachbarschaftshilfe unversichert arbeiten müssen.

Ich selbst habe vor sechs Jahren ein solches Tagesmütter-Projekt in meinem Bezirk initiiert, und wir beschäftigen dort derzeit 42 Tagesmütter, die über 100 Kinder berufstätiger Eltern bestens betreuen. Diese sind rechtlich voll abgesichert, denn eine andere Lösung beziehungsweise Form der Anstellung wäre für mich nicht in Frage gekommen, um ein solches Projekt auf die Beine zu stellen.

Schwierigkeiten bereiten uns zum jetzigen Zeitpunkt die restriktiven Maßnahmen seitens des AMS. Ich weiß, Sie sind dafür nicht zuständig, Frau Ministerin, aber ich darf trotzdem die Bitte an


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