Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 47

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Herr Kollege Tremmel! Sie verstärken heute mit Ihrem Neinsagen wiederum Ihr Image als Neinsagerpartei. Vielleicht sollten Sie innerparteilich öfter nein sagen zu Personen, die sich ins Ausland absetzen und Millionenschaden hinterlassen. (Bundesrat Dr. Tremmel: Sie spannen einen sehr weiten Bogen zu anderen Dingen!) Ich sage Ihnen nur, wo Sie überall nein sagen könnten, zum Beispiel zu Geldspekulationen mit Steuergeldern. Sie könnten auch nein sagen zu überschuldeten Wohnbaugenossenschaften und so weiter, aber Sie sollten, Herr Kollege Tremmel, sinnvolle Gesetze bejahen und nicht Opposition um der Opposition willen machen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Tremmel: Ich möchte einmal hören, was sinnvoll daran ist!)

Herr Kollege Tremmel! Wenn man von der Theorie her zu begründen versucht, wann ein Gesetz gut und notwendig ist, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit wichtige Kriterien dafür sind. Dieses vorliegende Bundesgesetz erfüllt, so glaube ich, diese Bedingungen. Es ist zweckmäßig, es ist wirtschaftlich, und es orientiert sich am Spargedanken. Es ist ein weiterer Baustein zur Verbesserung unseres Gesundheitssystems. Es ist ein Schritt zu mehr Qualität, ein Schritt zu mehr Effizienz.

Konkret – das haben Sie auch ausgeführt – geht es um die Zusammenführung dreier Institute, nämlich der Bundesanstalt für chemische und pharmazeutische Untersuchungen, der Bundesstaatlichen Anstalt für experimentelle Pharmakologie und balneologische Untersuchungen und des Bundesstaatlichen Serumprüfungsinstituts und der Bundesstaatlichen Impfstoffgewinnungsanstalt. Diese drei Institute sollen zu einem Bundesinstitut für Arzneimittel zusammengeführt werden. Diese Zusammenführung bringt Synergieeffekte. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wann?)  – Ich komme noch darauf zu sprechen, Herr Kollege Tremmel! Seien Sie nicht so ungeduldig, sonst könnte ich Ihnen auch etwas ganz anderes zitieren! – Diese Zusammenführung bringt insbesondere Synergieeffekte im Verwaltungsbereich. Es wird zu einer Senkung der Mietkosten kommen, und durch diese Vereinheitlichung wird auch das Tempo beim notwendigen Zulassungsverfahren von Arzneimitteln steigen. Größtmögliche Objektivität ist das Gebot der Stunde.

Im Zusammenhang mit dieser Gesetzesvorlage habe ich mir noch einmal die Studie "Gesundheitswesen in Österreich", die erstmals im Jahre 1983 erschienen ist und seit damals immer wieder auf den jüngsten Stand gebracht wird, näher angeschaut. In der gegenwärtigen medizinischen Versorgung nimmt die Arzneimitteltherapie eine immer größer werdende, dominierende Stellung ein. Die "Rezeptur" ist heute der wesentlichste Bestandteil der medizinischen Behandlung. Die wachsende Bedeutung der Arzneimittel in der medizinischen Versorgung zeigt sich unter anderem in ihrem immer breiter werdenden Anwendungsbereich, in der Expansion der pharmazeutischen Produkte und in den steigenden Kosten, die sich in den letzten 15 Jahren nahezu verdreifacht haben.

Diese Heilmittelstatistik ist eindrucksvoll. Wenn man nämlich die Ausgaben des Jahres 1975 mit 100 Prozent annimmt, dann kommt man im Jahre 1996 auf eine Ausgabenhöhe von 449,7 Prozent; und diese Zahlen beweisen meiner Meinung nach aber auch, daß die pharmazeutischen Untersuchungen – die genauen Zahlen liegen mir dazu nicht vor – wahrscheinlich im gleichen Ausmaß gestiegen sein werden. Darum ist es notwendig, daß diese Gutachtertätigkeit, von der Herr Kollege Tremmel gesprochen hat, natürlich auch extern vergeben wird. Daß es nicht immer die entsprechenden Fachleute für diese Vielfalt von medizinischen Produkten gibt, ist klar, aber dieses Auslagern in das sogenannte – unter Anführungszeichen – "Private" ist im Arzneimittelgesetz eindeutig vorgesehen, weil ganz einfach der gesamte Arbeitsbereich durch die drei bestehenden Institute nicht abgedeckt werden kann.

Es ist selbstverständlich, daß es keinen direkten Kontakt zwischen der Firma, die den Auftrag erteilt, und den Gutachtern geben darf. Ich finde es aber richtig, daß die Firmen diese Gutachtertätigkeit bezahlen und die Kosten dafür übernehmen; sie machen auch anschließend das Geschäft damit. (Bundesrat Dr. Tremmel: Suchen sie sich den Gutachter auch aus?) Sie stellen hier wieder eine Behauptung auf, wer sich den Gutachter aussucht. (Bundesrat Dr. Tremmel: Ich frage Sie nur!) Ich sage von dieser Stelle aus, daß es im Gesetz vorgesehen ist, daß totale Objektivität und Qualität sichergestellt sind. Aber vor schwarzen Schafen – Sie


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