Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 48

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brauchen sich nur in Ihrer Partei umzuschauen – kann man sich natürlich oft nur sehr schwer schützen.

Meine Damen und Herren! Zurück zu diesem Gesetz: Meine Fraktion hält diese geplante Umstrukturierung der Arzneimittelanstalten für sinnvoll und notwendig. Damit werden Doppelgleisigkeiten vermieden, Einsparungen sind in Zukunft zu erwarten. Darum wird meine Fraktion gegen diesen Gesetzesvorschlag keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses, das Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Anleihegesetz, das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz, mit dem die Haftungsübernahme für von der Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen" bei der "Eurofima" (Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial) aufzunehmende Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite geregelt wird, das Energieanleihegesetz 1982, das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 betreffend Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften, das Garantiegesetz 1977, das Bundesgesetz vom 4. April 1986 über die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft und über eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie des ÖIAG-Anleihegesetzes, das Poststrukturgesetz, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Umweltförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, das Bundesgesetz betreffend die Übernahme von Geschäftsanteilen der Graz Köflacher Eisenbahn GmbH (GKE) und die mögliche Verwertung dieser Geschäftsanteile erlassen wird und das Bundesgesetz über die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH) geändert wird (Budgetbegleitgesetz 1998) (1099, Zu 1099 und 1161/NR sowie 5688/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (1162/NR sowie 5689/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies: das Budgetbegleitgesetz 1998 und ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.


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