Ein weiterer bedeutender Punkt scheint mir die Novelle zum Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz zu sein, in der festgehalten wird, daß der Abgeltungsbetrag, den der Hauptverband der Sozialversicherungsträger für die Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit an das Bundesministerium für Justiz zu überweisen hat, der Aufwandsentwicklung angepaßt werden soll. Auf den ersten Blick ist das eine unscheinbare Bestimmung, auf den zweiten Blick ist das aber ein sehr wichtiger Punkt, gewährleistet er doch den weiteren kostenlosen Rechtszugang zu den Sozialgerichten.
Da ich selbst als qualifizierter Vertreter dort tätig bin, bin ich mir sehr wohl dessen bewußt, daß gerade sozial schwächere Menschen auf diese kostenlose Abhandlung ihrer Rechtsangelegenheiten angewiesen sind. Die wenigsten von ihnen würden es sich nämlich leisten können, ihre durchaus auch berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Die wichtigsten Punkte im Budgetbegleitgesetz 1998 sind aber sicherlich Artikel 14 des Einkommensteuergesetzes und Artikel 16 des Familienlastenausgleichsgesetzes. Diese Novellen tragen dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung, mit dem die Familienbesteuerung als gleichheitswidrig aufgehoben und dem Bund zur Reparatur eine Frist bis Ende 1998 gesetzt wurde.
So schmerzlich dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes für manche war, so erfreulich war es für meine Fraktion, daß unsere langjährige Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit für die Familien eindrucksvoll bestätigt und dadurch der Weg zu einer steuerlichen Besserstellung geebnet wurde.
Wir wollten schon immer – mit dieser Familiensteuerreform ist es nun auch gelungen – den Mehrkinderfamilien, den Alleinerzieherfamilien, vor allem aber den einkommensschwachen Familien helfen. Natürlich kann man nicht alle Probleme der Familie mittels finanzieller Hilfe lösen, es darf aber nicht so weit kommen, daß Familien von Haus aus nicht gegründet werden, weil sich die Eltern die Kinder nicht mehr leisten können. Da gilt das alte Sprichwort: Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts.
Tatsache ist aber, daß jedes weitere Kind in einer Familie einen zusätzlichen Schritt in Richtung Armut bedeutet. Bei einer Familie mit mehreren Kindern und nur einer erwerbstätigen Person ist das Risiko, unter die Armutsgrenze zu rutschen, hoch. So liegen von Alleinverdienerfamilien mit zwei Kindern 28 Prozent und von jenen mit drei Kindern bereits 46 Prozent an oder unter der Armutsgrenze. Daher ist es auch nicht verwunderlich, daß aus einer Statistik des Armuts- und Sozialberichtes des Jahres 1996 eindeutig hervorgeht, daß 8 Prozent der Kinder, aber nur 2 Prozent der Pensionisten in Österreich unter der Armutsgrenze leben.
Ich weiß schon, daß es sehr schwierig ist, eine genaue Definition der Armutsgrenze zu finden, weil sie vom Wohlstand der jeweiligen Gesellschaft abhängig ist, und Armut in Österreich ist sicherlich nicht mit der Armut in den Ländern der Dritten Welt gleichzusetzen. Trotzdem ist es ein deutlicher Hinweis darauf, daß man vor allem bei Mehrkinderfamilien etwas tun muß, und gerade deswegen haben wir darauf bestanden – das ist unbestritten ein Erfolg meiner Fraktion –, daß die Mehrkinderstaffel aufrecht geblieben ist und damit ein deutliches Signal auch in Richtung Mehrkinderfamilie gesetzt wurde.
Als Vertreter des ländlichen Raumes freue ich mich besonders über dieses Verhandlungsergebnis, da die ländlichen Familien, vor allem im bäuerlichen Bereich noch immer zu den kinderreichsten Familien zählen und durch die Beibehaltung der Mehrkinderstaffel auf indirektem Weg ein finanzieller Ausgleich zwischen Stadt und Land erfolgt. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch die Negativsteuer, aufgrund welcher der Alleinverdienerabsetzbetrag von 2 000 S auf 5 000 S angehoben werden konnte. Dies wird vor allem auch unseren bäuerlichen Vollerwerbsbetrieben zugute kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle kennen die Einzelheiten dieser Familiensteuerreform und deren Umsetzung, ich brauche sie daher nicht näher zu erläutern. Mag sein, daß sie für manche zu niedrig ausgefallen ist, mag sein, daß Nichtbetroffene die Kosten in Höhe von rund 14 Milliarden Schilling kritisieren, wobei sie dabei allerdings nicht bedenken, daß diese
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