Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 58

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schuß planen kann. Was das Verfassungsgerichtshofurteil anlangt, so muß ich sagen, hätte man nur das Urteil berücksichtigt, so wären Gutverdienende bevorzugt worden. Das, so glaube ich, war nicht Sinn und Zweck. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. )

Sicherlich ist der Gleichheitsgrundsatz ein sehr schwieriges Thema, und ich glaube, man kann alles anzweifeln. Bis jetzt wurde auch immer gute Sozialpolitik betrieben. Und ich bin davon überzeugt, daß auch in Zukunft gute Sozialpolitik betrieben werden wird. (Bundesrat Dr. Tremmel: Mehr oder weniger gute!) – Eine mehr oder weniger gute, dann muß ich aber schon eines sagen: Der österreichische Staat sind wir alle. Vorhin wurde betont, dies sei "eure Regierung", ich glaube, Kollege Bösch hat das gesagt. In Wahrheit ist es aber unsere Regierung. Wir Staatsbürger haben die Politiker gewählt, daß sie handeln und den Staat führen, wie wir alle uns das wünschen.

Wenn in dem Budgetbegleitgesetz eine Familiensteuerreform enthalten ist, die den Familien zugute kommt, dann ist das nur doppelt und mehrfach zu unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sozialpolitik – das habe ich schon erwähnt – sollte nicht von den Gerichten betrieben werden, sondern hier in diesem Hohen Haus. Das kann man nicht oft genug unterstreichen. Es wurde die Grenze mit 42 000 S brutto Monatseinkommen angesprochen. Die Familienförderungen werden dann ab dem dritten Kind noch einmal um 400 S angehoben. Für sozial schwache Mehrkinderfamilien gibt es für das dritte und jedes weitere Kind im Monat noch zusätzlich 900 S. Das ist der Konsens, den die Koalitionsregierung ausgehandelt hat. – Man braucht nicht links und rechts zu verteilen, sondern wir haben eine Koalition. Die Koalition hat sich durchgerungen und hat meiner Meinung nach ein Paket, welches zu begrüßen ist, beschlossen. Das müssen wir hervorheben und unterstreichen.

Wenn zusätzlich der Rahmen der Negativsteuer von 2 000 S auf 5 000 S erhöht wird, so glaube ich, das hat auch zusätzliche Auswirkungen auf die Absetzbeträge und kommt den Kindern und der Familienförderung zugute. Vieles wurde schon von den Vorrednern gesagt, der letzte Redner hat es immer am schwierigsten.

Meine Damen und Herren! Es ist eine gelungene Lösung für die Familien – mit besonderem Augenmerk auf die soziale Ausgewogenheit. Meine Fraktion wird keinen Einspruch erheben. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 1998.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates, soweit er dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates von 13. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.


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