gleichlautend argumentiert hat, aber in der eigenartigen Mischung von verbindlichem Ton und rüdem Vokabular. Ich gebe zu, es macht es sozial verträglicher, wenn man "Blankowechsel" nicht schreit, sondern nett sagt, aber die Beschuldigung, die darin enthalten ist – ich habe mir auch noch "Gedeih und Verderb" aufgeschrieben –, ist eine Unterstellung, die dem ganzen Projekt der Europäischen Union und unserer Mitarbeit an ihm nicht gerecht wird.
Wir müssen, wenn wir das debattieren, ganz offensichtlich eine Stufe zurückgehen, nämlich dorthin zurück, wo es einen harten politischen Konflikt darum gegeben hat, ob dieses Land am Prozeß der ökonomischen, sozialen und politischen Einigung Europas teilnehmen will und soll. – Dazu haben die Parteien dieses Landes ihre Meinung gesagt, dazu sind die Menschen dieses Landes zur Entscheidung aufgerufen gewesen, und sie haben entschieden, mit hinlänglicher Deutlichkeit, sprich: mit hinlänglicher Mehrheit.
Ich glaube – ich darf da auch ein bißchen deftig formulieren –, wir sollten eine solche Entscheidung nicht mit einem verfassungsjuridischen Revanchefoul korrigieren wollen. Jawohl, das Projekt der Europäischen Union ist ein dynamischer Prozeß! Es wäre eine Katastrophe, wenn dem nicht so wäre! Es ist dies ein Prozeß, der nicht über uns hinweg erfolgt, sondern in jeder Phase unter unserer Mitwirkung erfolgt.
Wenn Sie vom "Nachvollzug" gesprochen haben, dann haben Sie offensichtlich – was ich auch wieder verstehe, weil bei Ihnen genug passiert ist; das zieht die Aufmerksamkeit auf sich – die Aufregung und Nervosität der Union nicht mitbekommen, bevor der dänische Souverän, das dänische Volk, in einer Volksabstimmung sein Ja gegeben hat. (Bundesrat Dr. Böhm: Die dürfen ja abstimmen!)
Sie haben in einem anderen Fall abgestimmt. Wir haben eine andere verfassungsrechtliche Grundlage als die Dänen, das wissen Sie besser als ich. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. ) Sie wissen das nicht, Herr Kollege, aber Herr Professor Böhm. (Heiterkeit.) Wir haben nicht darüber zu urteilen, wie die Dänen mit ihrer politischen Entscheidung umgehen. Aber wahr ist, daß das Projekt Amsterdamer Vertrag natürlich entgleist wäre, wenn sich ein Mitgliedstaat – er kann Dänemark heißen, aber er kann auch Österreich heißen – der Genehmigung der Ratifizierung entzogen hätte, denn es ist die Zustimmung aller erforderlich. Daher ist das Grundbedenken, das Sie zum Ausdruck bringen, keines, das auf Realität beruht.
Ich bin in begrenztem Umfang – das gestehe ich ehrlich zu, wobei "begrenzter Umfang" in meiner Kapazität begründet liegt – bereit, mit Ihnen in eine verfassungsrechtliche Diskussion einzutreten, und möchte nur auf einen Aspekt aufmerksam machen, der uns natürlich hier zu interessieren hat, nämlich daß föderalistisch aufgebaute Staaten tatsächlich ein größeres Problem mit dieser Abfolge von Abkommen haben als zentralstaatlich organisierte, bei denen zumindest klar ist, welche innerstaatliche Einheiten – weil es sie in Wirklichkeit nur einmal gibt – von Bestimmungen des EU-Primärrechts betroffen sind. Das ist bei uns sehr viel differenzierter – Sie haben das auch ausgeführt –, weil die Kompetenzbereiche in Österreich nicht parallel zur EU laufen, sondern erst eine Verbindung hergestellt werden muß.
Aber mir scheint es notwendig zu sein, das Ganze zu sehen. Ich habe am Anfang versucht, es doch auch unter dem Gesichtspunkt des Inhaltlichen zu diskutieren. Wir werden dazu noch Gelegenheit haben. Aber es soll hier nicht so getan werden, als ob etwas, was die Interessen unseres Landes bedroht, ermöglicht werden soll, sondern, wie ich sehr im Gegenteil behaupten möchte, etwas, was den Interessen dieses Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger in höchstem Maße dient. Es ist natürlich zumindest in einer Randbemerkung darauf zu verweisen, daß dieser Amsterdamer Vertrag in vielem, aber vor allem in einem ganz zentralen Punkt auch mit die Handschrift österreichischer Verhandlungsführung trägt.
Wir haben – das ist aus der Sicht meiner Partei und dieser Bundesregierung nur logisch und konsequent – bei den Formulierungsverhandlungen über den Amsterdamer Vertrag, zunächst eher belächelt als dafür gelobt, beispielsweise darum gerungen, daß dem so existentiellen Problem der Beschäftigung, der Arbeit für die Menschen dieses Kontinents natürlich in einer dynamischen Bestimmung – wie Sie das, so glaube ich, genannt haben –, in einer Zielbestim
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