Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 101

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und Fähigkeiten. Die Staats- und Regierungschefs der Allianz erklärten anläßlich ihres Gipfeltreffens im Jänner 1994 in Brüssel ihre Absicht, ein praktisches Sofortprogramm zu initiieren, das die Beziehungen zwischen der NATO und Teilnehmerstaaten verändern sollte. Dieses neue Programm geht über Dialog und Kooperation hinaus und begründet eine echte Partnerschaft, eine Partnerschaft für den Frieden. Mittlerweile umfaßt die Partnerschaft für den Frieden 27 Staaten. Die konkreten Ziele der Partnerschaft umfassen aufgrund des Rahmendokuments vom Jänner 1994 folgende Punkte:

Förderung von Transparenz der nationalen Verteidigungsplanung und des Haushaltsverfahrens, Gewährleistung der demokratischen Kontrolle über die Streitkräfte, Aufrechterhaltung der Fähigkeit und Bereitschaft zur Einsetzung unter der Autorität der UNO und/oder der OSZE – vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Erwägungen –, Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen zur NATO – mit dem Ziel gemeinsamer Planung, Ausbildung und Übungen, um ihre Fähigkeiten für Aufgaben in den Bereichen Peace-keeping, Such- und Rettungsdienst und humanitäre Operationen und anderen eventuell noch zu vereinbarenden Aufgaben zu stärken –, auf längere Sicht Entwicklung von Streitkräften, die mit denen der Mitgliedsstaaten der NATO besser gemeinsam operieren können.

Das heute diskutierte Abkommen, das PfP-Truppenstatut, regelt das rechtliche Statut von Angehörigen der Streitkräfte von PfP-Ländern, wenn sich diese für PfP-Zwecke auf fremdem Territorium aufhalten. Mit dem PfP-SOFA wird der Inhalt des NATO-Truppenstatuts für die PfP-Staaten für anwendbar erklärt. Mit diesem Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung der Rechtssicherheit gemacht worden, um den Status sowohl von österreichischen Soldaten bei der Teilnahme an PfP-Aktivitäten im Ausland als auch von ausländischen Soldaten bei der Teilnahme von PfP-Aktivitäten im Inland zu regeln.

Inhaltliche Schwerpunkte sind erstens die Achtung des Rechts des Aufnahmestaates: Die Angehörigen der Truppen und ihrer zivilen Gefolge sind verpflichtet, das Recht des Aufnahmestaates zu achten. Österreich hat hiezu in einer interpretativen Erklärung zum Ausdruck gebracht, daß die Ausübung fremder Militärhoheit nur unter Beachtung der österreichischen Grund- und Freiheitsrechte erfolgen darf.

Zweitens: Einreisebestimmungen. Da sich Truppen meist im militärischen Formationen bewegen, sind im Vergleich zu Zivilpersonen erleichterte Einreisebestimmungen vorgesehen. Das heißt, Befreiung von Paß- und Sichtvermerksvorschriften, nur Erfordernis eines Personalausweises.

Drittens: Anerkennung beziehungsweise Ausstellung von Führerscheinen.

Viertens: Tragen von Uniformen und Waffen. Grundsätzlich ist die Uniformtragepflicht vorgesehen – jedenfalls bei Grenzübertritt. Für das Tragen von Zivilkleidung gelten die gleichen Regelungen wie für die Truppen des Aufnahmestaates.

Fünftens: die Ausübung der Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit. Auch das ist sehr eingehend, genau und im positiven Sinn geregelt. Betreffend Haftung für die Schäden der PfP-SOFA gibt es drei Arten von Schadenersatzverfahren. Ich möchte da nicht ins Detail gehen, das wäre zu kompliziert, aber auch das ist in einem positiven Sinn geregelt.

Die sonstigen Regelungen lauten: Abgesehen von diesen Kernbestimmungen der NATO-SOFA beinhaltet dies auch Regelungen über die Zurverfügungstellung von Sach- und Dienstleistungen durch den Aufnahmestaat sowie steuer-, zoll- und devisenrechtliche Vorschriften, auf die jedoch aus Zeitgründen nicht näher eingegangen werden kann.

Ich erlaube mir jetzt noch, ein paar Sachen zu der Frage Sicherheit von Frieden und Freiheit in Europa zu sagen. Die NATO – sie ist heute schon oft erwähnt worden – ist der Garant für die längste Friedensperiode in Europa. (Bundesrat Dr. Tremmel: Jawohl!) Sie hat auch Österreichs Sicherheit und Partnerschaft mit den freien Völkern Westeuropas vermittelt. Unsere westlichen Partner haben gegenüber den kommunistischen Diktaturen des ehemaligen Warschauer Paktes keinen Zweifel an der Entschlossenheit zur Verteidigung der westlichen Wertegemeinschaft


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