Zusatzprotokollen enthaltenen Rechte Grundfreiheiten sind und in Österreich unmittelbar anwendbar sind.
Beim Wiener Europagipfel im Oktober 1993 einigten sich die Mitgliedstaaten des Europarates darauf, als Bestandteil der Konvention einen einzigen Gerichtshof für Menschenrechte zu errichten. Das bisherige System, bestehend aus Kommission und Gerichtshof, konnte die rasch steigende Zahl von Beschwerden nicht mehr bewältigen, und die langen Verfahrenszeiten waren den Rechtssuchenden unzumutbar.
Das Protokoll 11 zur Konvention der Menschenrechte wurde am 11. Mai 1994 zur Unterzeichnung aufgelegt. Es wurde von Österreich noch am gleichen Tag unterzeichnet, und die Ratifizierungsurkunde wurde am 5. August 1995 hinterlegt.
Durch die Genehmigung des 6. Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates sollen nun den Richtern und deren Familienangehörigen die gleichen Vorrechte und Immunitäten eingeräumt werden, wie sie Diplomaten und deren Angehörigen üblicherweise zugestanden werden.
Der neue ständige Gerichtshof wird seinen Sitz in Straßburg haben und übernimmt mit 1. November dieses Jahres die Aufgaben der bisherig tätigen Kommission und des Gerichtshofes. Durch die Errichtung dieses Gerichtshofes werden die Bürger der Mitgliedstaaten des Europarates gerecht und direkt Recht finden können. Dies ist aus demokratiepolitischer Sicht, so glaube ich, ein weiterer großer Fortschritt für die europäischen Bürgerinnen und Bürger.
Der Gerichtshof wird für alle 40 Mitgliedstaaten des Europarates, Rußland miteingeschlossen, zuständig sein und die wachsende Anzahl von Beschwerden sicher rascher erledigen können.
Nun einige Anmerkungen zu dem zum Beschluß vorliegenden Zusatzabkommen betreffend die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Briefwechsel für die im Europäischen Zentrum für lebende Sprachen tätigen Mitarbeiter. Wie Sie alle wissen, hat das Sprachzentrum seinen Sitz seit Mai 1995 in Graz. Dieses Zentrum ist für den gesamteuropäischen Raum konzipiert und widmet sich als Einrichtung des Europarates vor allem der Fremdsprachenentwicklung in Lehre, Wissenschaft und Forschung für den schulischen und universitären Bereich. Die Finanzierung des Sprachzentrums in Graz erfolgt durch 23 Mitgliedstaaten, daruter auch Österreich, sowie das Bundesland Steiermark und die Stadt Graz. Ein besonderer Aufgabenschwerpunkt dieses Sprachzentrums ist es derzeit, die Bemühungen der Staaten Mittel- und Osteuropas betreffend einen künftigen EU-Beitritt besonders zu unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einer Zeit des rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels, der Globalisierung von Produktion, Dienstleistungen und Kapital sind Maßnahmen zu setzen, welche die Voraussetzungen für weltweite Kommunikation erleichtern beziehungsweise schaffen. Ein Schwerpunkt der Aktivitäten könnte es sein, leistbare und leichtere Zugangsmöglichkeiten für die weltweite Verständigung der einfachen Bürger untereinander zu schaffen, nicht nur für Eliten.
Grundsätzlich gilt auch für das Sprachzentrum das Allgemeine Abkommen über Privilegien und Immunitäten des Europarates, es ist jedoch darüber hinaus erforderlich, spezielle Regelungen für die Bediensteten des Sprachzentrums zu treffen. Die im Zusatzabkommen vorgesehenen Regelungen und Befreiungen entsprechen natürlich den geltenden EU-rechtlichen Bestimmungen.
Die sozialdemokratische Fraktion wird beiden Abkommen die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
17.23
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
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