Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 131

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Österreich hat am Zustandekommen dieses Abkommens durch diplomatische Initiative sowie durch die Entsendung von Experten des Verteidigungsministeriums zu den Konferenzen wesentlichen Anteil gehabt. Mit diesem Abkommen wird dem humanitären Anliegen der Verminderung der Zahl von Antipersonenminen und damit verbundenen Auswirkungen Rechnung getragen.

Trotzdem brauchen wir selbstverständlich eine starke Landesverteidigung; wir haben heute schon mehrmals darüber diskutiert, auch in Richtung NATO. Ich möchte noch einmal erwähnen, was mein Kollege Schöls betreffend die allgemeine Wehrpflicht gesagt hat: Auch ich bin dafür, daß sie weiterbesteht, weil wir sie einfach brauchen.

Aber zurück zum Thema: Im innerstaatlichen Bereich wurden die Intentionen dieses Abkommens bereits im Jahr 1997 durch das Bundesgesetz über das Verbot von Antipersonenminen umgesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hoffen, daß durch dieses Abkommen ein Beitrag geleistet werden kann, um künftig Menschen das Schicksal, Minenopfer zu werden und ein Leben lang behindert zu sein, zu ersparen. Meine Partei wird diesem Abkommen deshalb zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

17.39

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Personenminen sind eine Geißel der Menschheit. Es erstaunt daher, daß das Landminenverbot vom Weltpolizisten Nummer eins erst – vielleicht – frühestens 2006 unterzeichnet werden soll. Im Oktober 1997 haben sich in Ottawa 175 Staaten darauf geeinigt, für das Landminenverbot einzutreten. Doch der Kongreß der Vereinigten Staaten schickt sich zurzeit sogar an, ein einjähriges Moratorium für die Anwendung von Antipersonenminen, das am 12. Februar 1999 beginnen sollte, zu revidieren.

Meine Damen und Herren! Minen verursachen jährlich Hunderttausende Verletzte und Tausende Tote. Aber aus den Berichten der letzten Woche kennen wir auch die Aufregung über die A-Waffen-Versuche in Indien und in Pakistan. Waren früher die A-Waffen mehr oder minder auf die zwei Großmächte beschränkt, sodaß man – fast schon elegant – vom "Gleichgewicht des Schreckens" sprach – soll es jetzt in diesem engeren Bereich, am indischen Subkontinent, etwas anderes sein? – Vielleicht ist es das "Gleichgewicht des Schreckens" auf niedrigerer Ebene und in einer anderen Hemisphäre, die arabische oder islamische Bombe auf der einen Seite und die indische Bombe auf der anderen. Vermutlich ist eine gewisse Scheinheiligkeit der Großmächte im Spiel, da man ihnen die Rolle der Weltpolizisten aus der Hand genommen hat. Das Monopol, bisher auf wenige Staaten beschränkt, wird jetzt vergrößert.

Ich erwähne das aus folgendem Grund: Atomwaffen wurden bis jetzt nur zweimal eingesetzt, nämlich im Jahr 1945 gegen das auf dem Boden liegende Japan – die Folge waren rund 300 000 Tote in Hiroschima und Nagasaki –, und sonst nicht mehr. Aber die Personenminen verursachen täglich Opfer: Verwundete und Tote! Es kommt jedoch nicht zu einem großen Aufschrei im Blätterwald, wenn sich der eine oder andere Staat weigert – es sind nicht die unbedeutendsten –, diese Konvention zu unterschreiben.

Ich bin als Soldat persönlich stolz darauf, als einer der ersten hier im Parlament gegen die Anwendung von Personenminen aufgetreten zu sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich bin sehr froh, daß sich in Österreich all jene, die guten Sinnes und guten Geistes sind, diesem Ansinnen angeschlossen haben.

Es gibt keine Begründung dafür, Personenminen einzusetzen. Aber wir wissen, daß Waffenverbote immer schon die jeweils nächste Generation einer Waffe hervorgebracht haben. Das päpstliche Verbot der Armbrust wurde überholt durch die Einführung der Feuerwaffe. So


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