Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 136

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Einsatz bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen, für den Fall eines bewaffneten Konfliktes, zu schaffen. Dieses Übereinkommen sieht daher verschiedene Beschränkungen und Verbote des Einsatzes von Antipersonenminen, fernverlegter Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen vor. Unter anderem auch die Beseitigung von Minenfeldern, Sprengfallen und anderer Vorrichtungen sowie die technische Zusammenarbeit und Hilfe.

Interessant ist, daß dieses Übereinkommen in der Regierungsvorlage kurz "VN-Waffenübereinkommen" genannt wird. Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, daß es in Vorarlberg gerade die "Vorarlberger Nachrichten", kurz "VN" genannt, waren, die sich unermüdlich gegen den Einsatz von Antipersonenminen in Form von Berichten, Unterschriftenaktionen und Aufklärung eingesetzt haben. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. ) Es ist erfreulich, daß wir mit der heutigen Regierungsvorlage wieder einen wichtigen Schritt weiter gekommen sind. Dabei haben die verschiedenen Aktionen der "VN" sowie der Vorarlberger Bevölkerung und Politiker sicherlich auch eine wichtige Rolle gespielt!

Betreffend den Entschließungsantrag der freiheitlichen Bundesratskollegen und -kolleginnen möchte ich an unseren gemeinsamen Entschließungsantrag vom 18. Dezember 1997, der in Ihrer Begründung auch erwähnt wird, erinnern. Darin heißt es unter anderem: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den anderen Staaten der Kerngruppe eng zusammenzuarbeiten, um gemeinsam eine effiziente Strategie zur weltweiten Minenräumung und zur Milderung des durch APM hervorgerufenen Leidens zu entwickeln und umzusetzen.

Wie bereits erwähnt wurde, hat die österreichische Bundesregierung für das Jahr 1998 zirka 40 Millionen Schilling für humanitäre Minenräumung zur Verfügung gestellt, und es werden auch Ausbildner des Bundesheeres in Minenräumungszentren zum Beispiel in Bosnien und Herzegowina eingesetzt, was auch für andere Länder möglich wäre. Daß die einheimische Bevölkerung, vor allem die nicht beschäftigten ehemaligen Soldaten, an der humanitären Minenräumung teilnehmen beziehungsweise dafür ausgebildet werden, ist meiner Meinung nach aus folgenden Gründen richtig: Erstens hat die einheimische Bevölkerung beste Ortskenntnisse, zweitens werden dadurch den unbeschäftigten Soldaten Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt, und drittens können Österreicher bei internationalen NGOs, also bei nicht staatlichen Organisationen, mitarbeiten, was sie auch tun.

Internationaler Zusammenhalt auch in diesem Bereich ist sicherlich notwendig, und von Österreich wird dazu beigetragen. Daher wird die ÖVP diesem Entschließungsantrag der Freiheitlichen nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.05

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch dies ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung samt Erklärung der Republik Österreich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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