Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 35

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Sie haben die Justiz genannt, Sie haben die innere Sicherheit genannt. Ich möchte es nicht gerade als Blasphemie bezeichnen, aber wenn man bedenkt, daß die organisierte Kriminalität ein Drittel der Verbrechensrate in Österreich ausmacht beziehungsweise das Drittel schon überschritten hat, wird deutlich, daß bisher diesbezüglich von Ihrer Seite nur Ankündigungen erfolgten, daß aber diese Aufgaben noch lange nicht erfüllt sind. Wir als Opposition werden dafür sorgen, daß diese Aufgaben erfüllt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Prähauser: Wenn Ihnen die innerparteilichen Probleme dafür Zeit geben, Herr Kollege!) O ja, die haben wir! Stefan, die haben wir, die nehmen wir uns. Auch das werden wir lösen, und ihr werdet an der Schärfe unserer Argumentation merken, daß wir wieder soweit sind. (Bundesrat Kone#ny: Daran merkt man es ja, daß Sie es nicht gelöst haben!) Herr Kollege Kone#ny! Jetzt habt ihr einmal die Freude, ein bißchen auf uns hinzuweisen. Wir haben immer die Freude gehabt, aber wir haben es uns dann geschenkt, darauf hinzuweisen, weil Sie beinahe wöchentlich ein Problem haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Kone#ny: So?)

Ich möchte noch auf die Neutralität zu sprechen kommen, aber nicht darauf, was uns in diesem Zusammenhang unterstellt wird, sondern darauf, was wir unter "neutral" verstehen – wenn man diese noch haben will. Wir sind für die Abschaffung der Neutralität, das sage ich sehr deutlich. Aber derzeit heißt es im gültigen Verfassungsgesetz: Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten.

Ich erspare es mir, weil das Licht schon blinkt, hier Weiteres auszuführen, sondern verweise nur darauf, was maßgebliche Verfassungs- und Staatsrechtler zu diesem Bereich gesagt haben, unter anderem Günther Winkler, Universität Graz: Die Neutralität ist durch den EU-Beitritt und die dazugehörigen Gesetze aufgehoben. – Urteil Günther Winkler. Man müsse aufhören, die Neutralität als heilige Kuh zu sehen, die nicht geschlachtet werden darf. Winklers Conclusio: Auch für einen NATO-Beitritt stellt die Neutralität daher kein Hindernis dar. – Nämlich so, wie sie derzeit gehandhabt beziehungsweise nicht gehandhabt wird.

Auch andere Verfassungsrechtler sind dieser Meinung, so Heinz Mayer von der Universität Wien, Waldemar Hummer von der Universität Innsbruck, Theodor Öhlinger von der Universität Wien und Manfred Rotter von der Universität Linz.

Meine Damen und Herren! Daraus ist zu ersehen – das halten uns die anderen vor, und das stört auch uns Freiheitliche daran besonders –, daß wir versuchen, uns irgendwie durchzuschmuggeln oder hineinzuschmuggeln. Wir sollten aber bitte ehrlich sein! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: So ist es!)

Beheben wir die Neutralität, und bekennen wir uns zu Europa! Aber tun wir nicht das, was der Vorsitzende des WEU-Verteidigungsausschusses, Stoffelen, sehr treffend gesagt hat: Das kommt mir so vor, wie wenn man eine Mutter mit sieben Kindern als Jungfrau bezeichnet. – So agieren wir! Aber das ist nicht richtig gegenüber dem Bürger, und das ist auch nicht richtig gegenüber unseren Partnern in der EU. Seien wir ehrlich! Seien wir auch in anderen Bereichen ehrlich!

Ich halte fest: Persönlich bekenne ich mich auch zu Europa. Aber die Ziele, die im Maastricht-Abkommen und im Amsterdamer Vertrag festgehalten sind, sind nicht erreicht worden, weder die Verringerung des Demokratie-Defizits noch die Verbesserung der äußeren und der inneren Sicherheit. Dazu erwähne ich nur – vielleicht werden wir uns auch darüber noch hinwegschmuggeln –, daß Österreich mit 0,8 Prozent nach Luxemburg den geringsten Anteil am Etat für das Wehrbudget ausgibt. Das sollten wir bleiben lassen!

Sehr maßgeblich hängt die Verwirklichung Europas auch davon ab, ob wir glaubwürdig sind. Ich bin mit meiner Fraktion der Ansicht, daß das Vorgehen bei diesen beiden Vertragswerken und bei diesem Verfassungsgesetz nicht glaubwürdig war. Deswegen können wir auch nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.02


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