Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 109

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immer wieder sagen, daß unser währungspolitischer Handlungsspielraum wirklich nur darin besteht, zu entscheiden, wie die Rückseite der Euro-Münzen gestaltet werden soll. Denn alles übrige wird offensichtlich weitestgehend in Brüssel erledigt.

In der Einleitung ist weiters zu lesen – und das möchte ich betonen, denn das halten wir für sinnvoll – , daß im Interesse der Rechtssicherheit eine Anpassung der heute in Rede stehenden Gesetze notwendig ist.

Wenn man auf die einzelnen Materien eingeht, so fällt auf, daß beim Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz die österreichische Bundesfinanzierungsagentur ermächtigt wird, auf Rechnung des Bundes Anleihen auf die in diesem Gesetz genannte Weise von Schilling auf Euro umzustellen. – Das ist im Prinzip logisch. In diesem Zusammenhang stellen wir die Frage, ob, abgesehen von den Rundungsdifferenzen, Kosten auch für den Bund entstehen und wie hoch diese Kosten sind, denn das konnte uns bisher niemand beantworten.

Schwerwiegender ist, glaube ich, die Bestimmung gemäß § 2 des Euro-Finanzbegleitgesetzes, in welcher ein Verbot der Bildung von Rücklagen ausgesprochen wird. Herr Bundesminister für Finanzen! Warum ist das wirklich so? Denn es widerspricht eigentlich den Bilanzierungsvorschriften des österreichischen Rechtes, daß ein Unternehmer, der weiß, welche Kosten durch die Euro-Umstellung auf ihn zukommen, dafür in einem guten Geschäftsjahr keine Rückstellung bilden und diese steuerlich geltend machen kann. Hiebei kann es sich doch nicht um eine Weisung der Europäischen Kommission handeln! Ich bin davon überzeugt, daß die Nichtmöglichkeit, Rückstellungen zu bilden, die Betriebe schwächt und letztlich auch Arbeitsplätze gefährdet.

Zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes fällt uns auf, daß im Anschluß an § 3 folgender Satz angefügt wird: "Dies können insbesondere die Vermittlung von Bausparverträgen, von Leasingverträgen, von Investmentfondsanteilen und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung, aber auch der Vertrieb von Kreditkarten sein."

Das bedeutet, daß in Hinkunft Mitarbeiter der österreichischen Versicherungen im Außendienst – das sind heute ungefähr 2 000, und bald werden es 4 000 sein – eine neue Vertriebsschiene bekommen. Sie können nämlich in Hinkunft auch Investmentzertifikate verkaufen.

Ich frage mich, wo da die Konsumentenschützer bleiben, denn Europa ist für diese Fonds noch ein sehr aufnahmefähiger Markt. In Amerika ist dieser Markt sicherlich weitestgehend erschöpft – schon wegen der vielen Pensionsfonds –, sodaß man sich jetzt sehr stark auf Österreich konzentriert. – Bitte, Herr Kollege. (Bundesrat Steinbichler: ... auch schon diese Fonds!) Nein, das konnten sie bisher nicht.

Herr Kollege! Wissen Sie, was uns stört? – Die Versicherungsmitarbeiter unterliegen nicht der Wertpapieraufsicht. (Bundesminister Edlinger: O ja!) Der Bundesminister für Finanzen wird sicherlich bestätigen, daß ein sehr großer Unterschied besteht – das haben wir hier vor nicht so langer Zeit beschlossen –, ob jemand der Wertpapieraufsicht unterliegt oder nicht. Wenn das zutrifft, gibt es bestimmte Formvorschriften. Ich halte es für notwendig, daß man im Interesse des Schutzes der Anleger, im Interesse des Schutzes der vielen Sparer in Österreich sehr vorsichtig und sehr sorgfältig vorgeht.

Es ist sonst nicht einzusehen, daß ein ordentlicher Anlageberater mit jedem Kunden, der zu ihm kommt, ein Anlegerprofil im Sinne des § 13 Wertpapieraufsichtsgesetz erstellen muß. Danach muß er sich über die finanziellen Erfahrungen erkundigen, die der Kunde mit Anlageformen hat, auch über dessen Risikobereitschaft und dessen Anlageverhalten. Der Kunde kann erklären: Ich bin nicht bereit, die verlangten Informationen zu geben, daher ist eine meinem Bedarf entsprechende Beratung nicht möglich. Er kann dann weiters sagen: Ich lehne die Beratung grundsätzlich ab und tätige die Veranlagung auf eigene Verantwortung.

Es macht einen großen Unterschied aus, daß konzessionierte Banken und Vermögensberater solche Anlegerprofile erstellen und den Kunden auf das Risiko hinweisen. Nicht von ungefähr gibt es auf diesem Gebiet so häufig Verluste. Ich wundere mich, daß die Damen und Herren, die


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