Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 111

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich möchte folgendes hinzufügen: Es gibt eine Koalition, die sich in vielen Verhandlungen zu einem Ergebnis durchgerungen hat, daher kann man es meiner Ansicht nach nicht so formulieren. (Bundesrat Eisl: Keinen Vaterschaftsstreit!) Ich könnte dem entgegnen, daß es immer sozialdemokratische Finanzminister waren, die auch sehr wesentlich dazu beigetragen haben. Lassen wir also diese koalitionären Eifersüchteleien! Wir beide Fraktionen haben es miteinander beschlossen und haben es gemeinsam zu tragen, auch die unpopulären Maßnahmen, die zweifellos damit zusammenhängen.

Zu Herrn Dr. Harring möchte ich, obwohl ich kein ausgesprochener Fachmann bin, folgendes sagen: Man kann allein durch die Umwechslung und Umbenennung von Schilling in Euro nicht aus bestehenden Verträgen aussteigen. (Bundesrat Dr. Harring: Nein, das kommt erst! Mit dem nächsten Gesetz kommt das!) An diesem rechtlichen Grundsatz ändert sich nichts.

Eines ist richtig: daß Verordnungen in der Europäischen Union innerhalb ihrer Kompetenzen aus der Ersten Säule auf nationales Recht durchschlagen und hier nicht mehr gesondert beschlossen werden müssen. Wo das aber trotzdem – sozusagen in doppelter Weise – geschieht und ein österreichisches Gesetz daraus entsteht, ist das eigentlich eine Interpretation der Pflicht der Verordnung der Europäischen Union, die in der Ersten Säule enthalten ist.

Wir stehen eigentlich vor zwei Daten: Für die Bevölkerung ist wahrscheinlich erst der 1. Jänner 2002 der wichtige Kernpunkt, weil dann das Geld in der Brieftasche umgetauscht wird. Tatsächlich ist es aber so, daß schon mit 1. Jänner 1999 der Euro eingeführt wird und der Schilling eigentlich nur noch eine Denomination des Euro ist. (Bundesrat Dr. Harring: Das stimmt nicht!) Das gilt auch für die anderen Währungen. Die Umwechslung erfolgt danach – auch wenn die nationalen Währungen in der Praxis noch bestehen – im täglichen Leben wiederum immer über den Euro. (Bundesrat Dr. Harring: Jeder Unternehmer kann einen Zeitpunkt wählen, zu dem er umstellt! Auch danach!)

Ja, das ist richtig. Aber ab 1. Jänner 1999 ist das grundsätzlich schon möglich. Die Wirtschaft, die im internationalen Bereich tätig ist, wird es wahrscheinlich schon dann tun. Es wird sich daraus für gewisse Teile der Wirtschaft, die davon abhängig sind, eine Notwendigkeit ergeben, es ebenfalls schon zu diesem Zeitpunkt zu tun. Dazu besteht selbstverständlich nicht die Pflicht, aber de facto haben wir den Beginn der dritten Phase der Währungsunion schon mit 1. Jänner 1999 zu verzeichnen.

Es ist richtig, daß wir versuchen sollten, alle gesetzlichen Regelungen, die noch getroffen werden müssen, rechtzeitig zu treffen. Dieses Euro-Finanzbegleitgesetz ist erst der Beginn. Es sollten vor den genannten Terminen alle gesetzlichen Grundlagen, welche die Wirtschaft, die Öffentlichkeit, das Bankwesen, den internationalen Zahlungsverkehr und letzten Endes auch den einzelnen Bürger betreffen, rechtzeitig vorbereitet werden.

Es ist mir sicherlich bewußt, daß diese Umstellung für die Wirtschaft, für viele Betriebe, für die Banken und für das Versicherungswesen, für alle die Gruppierungen, die in diesem Gesetz angeführt werden, wegen der großen inhaltlichen Schwierigkeiten Ausbildungsmaßnahmen notwendig macht. Diese Änderungen der Grundlagen müssen rechtzeitig in Angriff genommen werden.

Die Gesetze, die zu diesem Zweck jetzt geändert werden müssen, werden in den Unterlagen aufgezählt: Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Zollrechts-Durchführungsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Bankwesengesetz, Bausparkassengesetz, Börsegesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz und Pensionskassengesetz. Es ist zweifellos richtig, daß nicht nur die den Euro betreffenden Gesetzesstellen – auch wenn das sehr viele sind, und darin geht es oft nur um nominelle Änderungen – geändert worden sind, sondern auch andere Änderungen im Zuge dieser Gesetze sogleich durchgeführt werden.

Das vorliegende Gesetz soll dazu beitragen, die Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und in den einzelnen Gesetzen und Sparten die Umstellungsmodalitäten zu regeln, sodaß diese Schwierigkeiten in der Wirtschaft zu überwinden sind. Ich denke, daß man alle Möglichkeiten der Information schaffen sollte, damit auch den einzelnen Sparten geholfen wird. Für jede ein


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite