Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 183

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liert: Alles, was Gefährdungen mit sich bringt, sollte ausgeschlossen werden. Da diese Berufskraftfahrer charakteristischerweise viel mehr auf den Straßen unterwegs sind als andere Menschen, geht es darum, Gesundheitsbelastungen und Gesundheitsrisken, die im Laufe des fortschreitenden Alters auftreten können, zu erkennen – ich würde auch schon zu jenen zählen, hätte ich einen C-Führerschein, der sich der regelmäßigen Kontrolle unterwerfen müßte. Daher hat es einen Sinn, diese regelmäßige Gesundheitskontrolle ab 45 alle fünf Jahre und ab 60 alle zwei Jahre durchzuführen.

Wir mögen uns der Illusion hingeben, daß die Kräfte zumindest bis zum Pensionsalter zu 100 Prozent vorhanden sind. Dies ist allerdings eine Illusion, denn die Kräfte nehmen ab, so schmerzlich das ist. Das ist der Grund dafür, daß wir sinnvollerweise Gesundheitsuntersuchungen durchführen sollten.

Zum Leichtmotorradführerschein sei auch noch eine Anmerkung gemacht: Es ist kritisiert worden, daß von den Fahrschulen falsche Informationen gegeben werden.

Herr Bundesrat! Wir haben uns im Rahmen der 15 EU-Mitgliedstaaten nicht darauf einigen können, den Leichtmotorradführerschein im Rahmen der Führerscheinrichtlinie der EU mitaufzunehmen, weil es eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten gegeben hat, die dies nicht wünschen. Da es um eine Frage ging, bei der Übereinstimmung hätte erzielt werden müssen, ist dies eben nicht möglich gewesen.

Worum wir und auch einige andere gekämpft haben, ist die fakultative Einräumung der Möglichkeit, dies national zu ermöglichen – allerdings eben nur national. Wir haben daher in Österreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und diesen auf 125 Kubikzentimeter Hubraum und auch in der Kilowattzahl beschränkten Führerschein in Österreich eröffnet – und so ist er jetzt da. Das Problem, daß er im Ausland nicht gültig ist, besteht tatsächlich.

Was wir von unserer Seite aus unternehmen, kann ich Ihnen durchaus sagen: Wir sind in bilaterale Verhandlungen sowohl mit der Bundesrepublik Deutschland als auch mit Italien eingetreten, um im bilateralen Rahmen eine Anerkennung dieses Leichtmotorradführerscheines zu erreichen. Wenn jedoch Fahrschulen falsch informieren, dann ist dies primär nicht eine Angelegenheit des Gesetzgebers, sondern des Konsumentenschutzes. Dann ist bei Falschinformationen gegebenenfalls deren Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auch das sollte man meiner Meinung nach bei dieser Gelegenheit anmerken.

Lassen Sie mich abschließend noch ein Stichwort zum Thema "Feuerwehrführerschein", den es nun endgültig gibt, sagen: Bereits vor einigen Monaten hatte ich Gelegenheit, mit den Landesfeuerwehrkommandanten ein sehr ausführliches Gespräch zu führen, in dem wir sehr detailliert die Frage besprochen haben, woran den Feuerwehrkommandanten und den Feuerwehren in besonderer Weise gelegen wäre.

In der Folge mußten wir eine Reihe von Abklärungen vornehmen, weil die Schaffung eines besonderen Führerscheines für Freiwillige Feuerwehren auch der Zustimmung der europäischen Instanzen bedarf. Diese Abklärung ist zum Glück gut ausgegangen, und dies war deshalb nicht selbstverständlich, weil das Institut der Freiwilligen Feuerwehr, wie es für Österreich kennzeichnend ist, in Europa als solches nicht gleichermaßen bekannt ist. Daher haben wir sehr deutlich gemacht, was es bedeutet, wenn den Freiwilligen Feuerwehren unnötige Hürden aufgebaut werden, und daß es wesentlich ist, daß ein gesonderter Führerschein für diese Männer – und zunehmend auch Frauen – im Bereich des freiwilligen Dienstes für die Gemeinschaft geschaffen wird.

Es ist jetzt gelungen, einen Führerschein zu schaffen, der den Erfordernissen gerecht wird, und ich freue mich darüber, denn es wird auch damit anerkannt, was diese Menschen für die Gemeinschaft leisten. Denn es handelt sich dabei um einen jener Gemeinschaftsdienste, der unter immer schwereren Druck vor allem auch durch die Arbeitgeber geraten, und es ist einer jener Dienste, die man nicht hoch genug schätzen kann.


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