Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 26

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Einwendungen gegen die Tagesordnung

Präsident Alfred Gerstl: Es wurde eine Debatte verlangt.

Gemäß § 39 Abs. 1 beschränke ich die Redezeit jedes Redners auf 5 Minuten.

Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Dr. Bösch. – Bitte.

9.12

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stehen auch jene Materien, die der Nationalrat am vergangenen Freitag beschlossen hat. Wider Erwarten lagen bei den Ausschußdebatten am vergangenen Nachmittag keine Ausschußberichte der Nationalratsausschüsse vor, wie es nach der Bundesrat-Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben wird.

Wir sind der Ansicht, daß, dadurch bedingt, erstens ein verfassungsmäßiges Zustandekommen dieser Gesetze nicht möglich ist und zweitens auch eine ordentliche parlamentarische Abwicklung durch die Bundesräte gestern nachmittag nicht zustande kommen konnte.

Meine Damen und Herren! Wir erlauben uns deshalb, Einwendung gegen die Tagesordnungspunkte 14 bis 19 und 34 zu erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.13

Präsident Alfred Gerstl: Gibt es eine weitere Wortmeldung? – Herr Bundesrat Tremmel. – Bitte.

9.13

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mehren sich die Vorfälle, und immer mehr und immer häufiger kommt es vor, daß der Bundesrat als Organ und die einzelnen Bundesräte schlecht oder überhaupt nicht informiert werden.

Gestern im Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales – mein Vorredner, Dr. Bösch, hat es bereits erwähnt – wurden die Tagesordnungspunkte 14 bis 19 der Bundesratssitzung mündlich verlesen. Es waren keine entsprechenden Unterlagen vorhanden, geschweige denn, daß, so wie es etwa im § 18 unserer Geschäftsordnung vorgesehen ist, entsprechende Zahlen genannt worden wären. Es kann offensichtlich jedes Stück Papier verwendet werden.

Es ist tatsächlich interessant: Wenn Sie heute Ihre Unterlagen zum Ausschuß für Gesundheit, Arbeit und Soziales angeschaut haben, dann werden Sie diese Berichtsstücke noch immer nicht gefunden haben.

Eine der Pflichten des Bundesrates ist es, meine Damen und Herren, Gesetzesvorlagen nicht nur auf Föderalismuskonformität zu überprüfen, sondern auch das ordnungs- und verfassungsgemäße Zustandekommen solcher Vorlagen und Gesetze zu garantieren. Das war bei den Stücken, die mein Vorredner genannt hat, nicht möglich.

Jeder Schrebergartenverein, jeder Sparverein legt wichtige Beschlüsse schriftlich vor. Es ist einfach eine Mißachtung des Bundesrates, wenn wir hier quasi auf Befehl als Apportiermaschine des Nationalrates mißbraucht werden. Wir haben wichtige gesetzliche Aufgaben, die in unserer Bundesverfassung garantiert sind, wahrzunehmen, wir haben föderalistische Aufgaben zu vertreten, und wir haben zu kontrollieren, ob die Verfassungsmäßigkeit bei den einzelnen Gesetzen gegeben ist.

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie auf § 18 hinweisen, in dem über die Vervielfältigung und Verteilung von Geschäftsstücken unter anderem expressis verbis ausgedrückt ist, daß diese Vorlagen den einzelnen Bundesräten zuzugehen haben. – Das ist nicht geschehen.


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