Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 30

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Auffassung, daß das Publikum letzten Endes im Theater oder in der Oper entscheidet, was ihm gefällt und was ihm nicht gefällt. Man hat das an der Zahl der Abonnenten des Burgtheaters gesehen, die in der Ära Peymann zurückgegangen ist. Dieser parteipolitisch gefärbte sogenannte Publikumsbeirat hätte also weggelassen werden können.

In den Erläuterungen zu dieser Vorlage ist angeführt, daß die derzeitige Konstruktion zu starr ist und den Erfordernissen vor allem der Flexibilität nicht mehr entspricht. Das ist auch der Grund, aus dem man sich zu dieser Neuorganisation entschlossen hat. Aber tatsächlich ändert sich nicht wirklich etwas. Der derzeitige Bundestheaterverband nennt sich dann eben Theaterserviceverband, und bis mindestens 2004 bleibt alles beim alten. Daß wir mit dieser Kritik nicht allein dastehen, zeigen zahlreiche kritische Stellungnahmen der diversen Vertretungen. Daher kann, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, nicht – wie sonst immer üblich – unsere Kritik heruntergemacht werden, auch nicht mit Ihrem Argument, das Sie gerne bringen: daß wir ohnehin gegen alles seien – wobei ich sagen muß, daß Sie es uns wirklich nicht leicht machen.

Die Ensemblevertretung des Burgtheaters beispielsweise schrieb an unseren Nationalratsabgeordneten Michael Krüger, daß mit dem Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater ein Gesetz beschlossen wird, das auf besondere Weise ihre Arbeit und ihre Zukunft nachhaltig bestimmen wird. Sie schreiben in großer Sorge: "Die Ensemblevertretung des Burgtheaters fordert Sie" – also Dr. Krüger – "im Namen des Ensembles auf, die Errichtung eines sogenannten Publikumsbeirates oder, wie es nun heißt, eines Publikumsforums, sowie die Sonderkompetenzen des Aufsichtsrates" – einer unserer Hauptkritikpunkte –, "die über das normale GesmbH-Recht hinausgehen, aus dem Gesetzentwurf zur Ausgliederung zu streichen." Sie befürchten weiters eine große Erschwernis und auch eine Einschränkung ihrer Arbeit und ihrer künstlerischen Freiheit, und das nicht ganz zu Unrecht. Wir kennen genügend arbeitslose Schauspieler, die oft genug deshalb, weil sie nicht den linken "Gutmenschen" zuzuordnen sind, ihr Engagement verloren haben.

Auch das Amt der Tiroler Landesregierung ist sehr kritisch: "Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die vorgesehene Konstruktion, nämlich die Neugründung von fünf Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wovon eine die anderen in sogenannter Holding-Struktur umfaßt, den Geboten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht."

Der Österreichische Gewerkschaftsbund bezweifelt ebenfalls stark, daß die wirtschaftlichen und künstlerischen Ziele eingehalten werden können. In dieselbe Kerbe schlägt die Stellungnahme des Rechnungshofes, und besonders vernichtend ist die Kritik des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Er sagt, daß nach Maßstäben des Privathandels- und Gesellschaftsrechts jeder Geschäftsführer am ersten Tag seiner Tätigkeit sofort den Konkurs anmelden müßte.

All das sind aber Dinge, die von Ihnen nicht zur Kenntnis genommen werden und die Sie einfach beiseite schieben. Das ist jetzt wieder einmal eines Ihrer berühmten Husch-Pfusch-Gesetze. Man hätte sich auch mehr Zeit lassen können, um diese Kritikpunkte zu bedenken und auch entsprechend darauf zu reagieren. Wir kennen das schon aus der Vergangenheit, daß ein Gesetz durchgepreßt wird, und dann folgt die Novelle auf den Fuß. Beim Führerscheingesetz, das erst kürzlich hier wieder behandelt worden ist, haben wir das ganz deutlich gesehen. Daher können wir dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.47

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte.

9.47

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich zu Beginn dieser Debatte zu Wort gemeldet, weil offensichtlich von zwei verschiedenen Gesetzen ausgegangen wird.

Der hier kritisierte § 16 ist nicht Teil des heute zu beschließenden Gesetzes, sondern war Teil einer Vorlage, die im Zuge der Verhandlungen revidiert wurde und nun anders lautet. Es sind


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